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EStE 2012, KAP : Zeilen 4 und 5

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    EStE 2012, KAP : Zeilen 4 und 5

    Hallo,

    werden bei einer Zusammenveranlagung in der KAP des Ehemannes die in Zeile 4 und 5 beschriebenen Anträge gestellt, weil ggf. der persönliche Steuersatz <25% und der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde, erfolgt nach der Plausibilitätsprüfung der Hinweis, dass auch für die Ehefrau die KAP ausgefüllt werden muss.
    Was aber sollte dort eingetragen werden, wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat?
    Bei beiden KAP jeweils die halben Beträge, obwohl die Kapitalerträge nur dem Ehemann bescheinigt wurden?
    Nullen in den Zeilen 7, 50 und 51 werden reklamiert.
    Wird aber in Zeile 7 eine Null eingetragen und in den Zeilen 50 und 51 die gleichen Beträge wie beim Ehemann wird das akzeptiert.
    Was findet Elster daran plausibel, dass die Ehefrau keine Kapitalerträge, wohl aber gezahlte Kapitalertragssteuer und Soli angibt?

    Gruß
    Mendigo

    #2
    AW: EStE 2012, KAP : Zeilen 4 und 5

    Ich gehe davon aus, dass eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer machen. Tragen Sie auf den beiden Anlagen KAP deshalb jeweils die halben Werte ein - die steuerliche Auswirkung ist gleich.

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      #3
      AW: EStE 2012, KAP : Zeilen 4 und 5

      Vielen Dank.
      Ja, ich meine die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuererklärung.
      Auf die Steuern mag das keine Auswirkungen haben, aber ggf. z.B. auf die Krankenkassenbeiträge.

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        #4
        AW: EStE 2012, KAP : Zeilen 4 und 5

        Hallo Mendigo,

        mein Tipp:

        bei Anlage KAP, Ehefrau zusätzlich in Zeile 14 ~~0~~ und Zeile 15 ~~0~~ eintragen. (~~0~~ auch in 7,50,51)

        gez. Hagen - Gronert

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          #5
          AW: EStE 2012, KAP : Zeilen 4 und 5

          Besten Dank für deinen Tipp.
          Jetzt ist "ELSTER" zufrieden, obwohl es ja eigentlich klar sein sollte, dass ohne Kapitalerträge auch keine KESt und Soli darauf angefallen sein können.

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