Hallo,
werden bei einer Zusammenveranlagung in der KAP des Ehemannes die in Zeile 4 und 5 beschriebenen Anträge gestellt, weil ggf. der persönliche Steuersatz <25% und der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde, erfolgt nach der Plausibilitätsprüfung der Hinweis, dass auch für die Ehefrau die KAP ausgefüllt werden muss.
Was aber sollte dort eingetragen werden, wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat?
Bei beiden KAP jeweils die halben Beträge, obwohl die Kapitalerträge nur dem Ehemann bescheinigt wurden?
Nullen in den Zeilen 7, 50 und 51 werden reklamiert.
Wird aber in Zeile 7 eine Null eingetragen und in den Zeilen 50 und 51 die gleichen Beträge wie beim Ehemann wird das akzeptiert.
Was findet Elster daran plausibel, dass die Ehefrau keine Kapitalerträge, wohl aber gezahlte Kapitalertragssteuer und Soli angibt?
Gruß
Mendigo
werden bei einer Zusammenveranlagung in der KAP des Ehemannes die in Zeile 4 und 5 beschriebenen Anträge gestellt, weil ggf. der persönliche Steuersatz <25% und der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde, erfolgt nach der Plausibilitätsprüfung der Hinweis, dass auch für die Ehefrau die KAP ausgefüllt werden muss.
Was aber sollte dort eingetragen werden, wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat?
Bei beiden KAP jeweils die halben Beträge, obwohl die Kapitalerträge nur dem Ehemann bescheinigt wurden?
Nullen in den Zeilen 7, 50 und 51 werden reklamiert.
Wird aber in Zeile 7 eine Null eingetragen und in den Zeilen 50 und 51 die gleichen Beträge wie beim Ehemann wird das akzeptiert.
Was findet Elster daran plausibel, dass die Ehefrau keine Kapitalerträge, wohl aber gezahlte Kapitalertragssteuer und Soli angibt?
Gruß
Mendigo
Kommentar