Hallo,
Meine Frau betreut unser Enkelkind, weil die Eltern berufstätig sind a. 180,- €.
im Monat. Kindergarten v. 8,00 bis 13,00 Uhr.
Das Enkelkind geht schon seid 3 Jahren zur Kita /Kindergarten.
Wir hatten die Jahre immer einen Kontoauszug für die Kosten Kindergarten
und Betreuungskosten je Monat als Beleg eingereicht.
Diese Kosten werden von der Schwiegertochter monatlich überwiesen.
Das Finanzamt erkannte die letzten 2 Jahre die Kosten für d. Kindergarten und Betreuugspersohn laut Kontoauszügen der Überweisungen zu 2/3 an.
Für 2012 sollen wir jetzt einen Beleg /Rechnung v. Kindergarten einreichen welche Kosten entstanden sind. Das ist ja machbar.
Aber die Überweisung an meine Frau (Oma) laut Kontoauszug von monatlich
180,- € wird bei unseren Kindern nicht mehr steuerlich anerkannt.
Darf das Finanzamt jetzt obwohl 2 Jahre alles anerkannt wurde das ablehnen?
Es müsste ein Vertag bestehen (diesen gab es auch die letzten 2 Jahre nicht).
Und es wurde gedroht diese Einkünfte meiner Frau müssen bei unserer Einkommenserklärung als Einnahmen angegeben werden und damit versteuert werden.
Frage:
1. Vertrag rückwirkend machen?
Dadurch hat die Juniorfamilie mehr zum absetzen = Mehr Rückzahlung.
2. Was würde ein Vertrag für uns (Opa u. Oma) finanziel bedeuten?
Oma ist seid 2001 Rentnerin und ich Opa bin ab 01.09.2012 in
Krankengeldzahlung bis heute und wahrscheinlich noch länger.
Wir bekommen Oma u. Opa bisher für 2013 Lohnersatzleistungen die aber ja bei der Einkommessteuer 2013 in der "Progresionsversteuerung" nachteilig für uns sein könnten.
Also Vertag rückwirkend mit der Juniorfamilie machen?
Danke für Hinweise.
Meine Frau betreut unser Enkelkind, weil die Eltern berufstätig sind a. 180,- €.
im Monat. Kindergarten v. 8,00 bis 13,00 Uhr.
Das Enkelkind geht schon seid 3 Jahren zur Kita /Kindergarten.
Wir hatten die Jahre immer einen Kontoauszug für die Kosten Kindergarten
und Betreuungskosten je Monat als Beleg eingereicht.
Diese Kosten werden von der Schwiegertochter monatlich überwiesen.
Das Finanzamt erkannte die letzten 2 Jahre die Kosten für d. Kindergarten und Betreuugspersohn laut Kontoauszügen der Überweisungen zu 2/3 an.
Für 2012 sollen wir jetzt einen Beleg /Rechnung v. Kindergarten einreichen welche Kosten entstanden sind. Das ist ja machbar.
Aber die Überweisung an meine Frau (Oma) laut Kontoauszug von monatlich
180,- € wird bei unseren Kindern nicht mehr steuerlich anerkannt.
Darf das Finanzamt jetzt obwohl 2 Jahre alles anerkannt wurde das ablehnen?
Es müsste ein Vertag bestehen (diesen gab es auch die letzten 2 Jahre nicht).
Und es wurde gedroht diese Einkünfte meiner Frau müssen bei unserer Einkommenserklärung als Einnahmen angegeben werden und damit versteuert werden.
Frage:
1. Vertrag rückwirkend machen?
Dadurch hat die Juniorfamilie mehr zum absetzen = Mehr Rückzahlung.
2. Was würde ein Vertrag für uns (Opa u. Oma) finanziel bedeuten?
Oma ist seid 2001 Rentnerin und ich Opa bin ab 01.09.2012 in
Krankengeldzahlung bis heute und wahrscheinlich noch länger.
Wir bekommen Oma u. Opa bisher für 2013 Lohnersatzleistungen die aber ja bei der Einkommessteuer 2013 in der "Progresionsversteuerung" nachteilig für uns sein könnten.
Also Vertag rückwirkend mit der Juniorfamilie machen?
Danke für Hinweise.
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