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Abbruch-Hinweise Anlage G nach Eintrag der Gewerbsteuer-Zahlen

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    Abbruch-Hinweise Anlage G nach Eintrag der Gewerbsteuer-Zahlen

    Nach Eingabe des Gewerbesteuer-Messbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer erscheint der wunderbare Abbruch-Hinweis:

    Anlage G (zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG): Der maschinell ermittelte Näherungswert der Summe aller positiven Einkünfte i.S.d. § 35 EStG für $XXXXXXXXXXX$ beträgt $-.-.-$ Euro; ... Der Wert ist deshalb zu überprüfen, ggf. personell zu ermitteln und zwingend in die Kz 44.72/73 einzugeben.

    Kann damit irgendjemand etwas mit anfangen? Hat da ein Programmierer vergessen, die richtigen Variablen abzufragen?

    #2
    AW: Abbruch-Hinweise Anlage G nach Eintrag der Gewerbsteuer-Zahlen

    Hallo dalop,

    machst du eine Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung ?

    Du musst in den Zeilen 21 bis 26 alle Einkünfte mit eintragen, also wenn deine Frau z. Bsp. Arbeitnehmer ist, müssen dort die Einkünfte aus der Anlage N rein oder Rentner dann die Einkünfte aus Anlage R und bei dir ebenso.
    Schau mal nach, die Plausiprüfung checkt das durch und dann kommt dieser Hinweis.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweise Anlage G nach Eintrag der Gewerbsteuer-Zahlen

      Das war's, vielen Dank!

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