Nach Eingabe des Gewerbesteuer-Messbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer erscheint der wunderbare Abbruch-Hinweis:
Anlage G (zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG): Der maschinell ermittelte Näherungswert der Summe aller positiven Einkünfte i.S.d. § 35 EStG für $XXXXXXXXXXX$ beträgt $-.-.-$ Euro; ... Der Wert ist deshalb zu überprüfen, ggf. personell zu ermitteln und zwingend in die Kz 44.72/73 einzugeben.
Kann damit irgendjemand etwas mit anfangen? Hat da ein Programmierer vergessen, die richtigen Variablen abzufragen?
Anlage G (zusätzliche Angaben zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG): Der maschinell ermittelte Näherungswert der Summe aller positiven Einkünfte i.S.d. § 35 EStG für $XXXXXXXXXXX$ beträgt $-.-.-$ Euro; ... Der Wert ist deshalb zu überprüfen, ggf. personell zu ermitteln und zwingend in die Kz 44.72/73 einzugeben.
Kann damit irgendjemand etwas mit anfangen? Hat da ein Programmierer vergessen, die richtigen Variablen abzufragen?
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