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Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

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    Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

    Hallo,

    bei der Erstellung der ESt-Erklärung 2012 habe ich drei Anlagen Kind. Für Kind 1 und 2 habe ich keine Probleme mit der Eintragung, da sie beide unter 18 Jahre sind.

    Kind 3 ist dagegen über 18 (Baujahr 1992). Kind wohnt bereits im eigenen Haushalt und war bis Ende Juli 2012 in Elternzeit, ab August auf intensiver Ausbildungssuche. Ab Januar 2013 befindet es sich in einer Erstausbildung. In 2012 wurde kein Kindergeld bezogen, da laut Bescheid der Kindergeldkasse für die Elternzeit bis Ende Juli 2012 kein Anspruch bestand und dieser ab August 2012 zwar gegen war, aber dort die anteilige Grenze von 3.335 € (5x667) überschritten wurde.

    Kann ich nun in der Anlage Kind unter "Berücksichtigung eines volljährigen Kindes" in Zeile 15 ab dem 01.08. bis zum 31.12.2012 aufgrund der Ausbildungssuche eine Eintragung tätigen, um die Kinderfreibeträge steuerlich geltend zu machen, obwohl ich kein Kindergeld erhalten habe?

    Für Eure Antworten vorab schon einmal vielen Dank.

    LG

    #2
    AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

    Hallo,

    was verstehst du unter anteiliger Grenze?
    zu Anspruch auf KG siehe

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

      Mit anteiliger Grenze ist der anteilge Betrag (für 5 Monate) von den jährlichen 8004€ gemeint. Dem Bescheid lag eine Berechnung bei, wobei eben ab 01.08.2012 zwar die Voraussetzung für Kindergeld wieder vorliegen, da ausbildungssuchend, aber eben die eigenen Einkünfte über diese 3.335€ lagen.

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        #4
        AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

        Hallo,

        das kann ich so nicht glauben.
        Seit 2012 ist die Höhe der Einkünfte eines volljährigen Kindes nicht mehr relevant.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

          Wieso sollte ich hier was schreiben, was nicht stimmt. Dem Bescheid liegt diese Berechnung bei und Kindergeld wurde in 2012 fürs dritte Kind, was über 18 Jahre ist, erst wieder ab dem 01.01.2013 gewährt und seit dem auch bezahlt. In 2012 gab es nichts mit eben dieser von mir bereits geschriebenen Begründung vom Amt.

          Stellt sich nun die Frage, egal ob das gerechtfertigt war, das ich kein Kindergeld mehr bekommen habe oder das Amt einen Fehler gemacht hat, ich die Kinderfreibeträge wenigstens ab dem 01.08.2012 in der Steuererklärung beantragen kann. Die Familienkasse hat ja die Ausbildungssuche selbst ab dem 01.08.2012 anerkannt und seit 01.01,2013 hat die Erstausbildung ja auch begonnen.

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            #6
            AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

            Hallo

            Defeinitiv:

            Seit 2012 ist das Einkommen des volljährigen Kindes für den Bezug von KG unerheblich.
            Du kannst dir das ja selbst ergoogeln

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

              Das bestreite ich doch auch gar nicht, das dies seit 2012 so ist. Ändert aber nichts am Ausgang der Frage, weil der Kindergeldbescheid ja nun schon seit längerem durch ist.

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                #8
                AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

                Hallo,
                hat jetzt nichts direkt mit deiner Frage zu tun.

                Warum hast du keinen Wider- oder Einspruch bei der Familienkasse eingelegt.
                Da die Begründung des Bescheids (wie von dir geschildert) ja offensichtlich falsch ist.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

                  Hätte ich gemacht, wenn ich es zu Zeitpunkt innerhalb der Widerspruchsfrist bereits gewusst hätte...

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                    #10
                    AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

                    Hallo,

                    würde ich trotzdem nochmals Anfechten Falsche Gesetzliche Grundlage von Seite der Familienkasse

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Anlage Kind, Eintragung bei Kind über 18

                      Jedenfalls gab es schon Elster-Versionen, die sehr empfindlich reagiert haben, wenn man das älteste Kind in die zweite usw. Anlage Kind eingetragen hat, statt in die erste.

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