Hallo,
bei der Erstellung der ESt-Erklärung 2012 habe ich drei Anlagen Kind. Für Kind 1 und 2 habe ich keine Probleme mit der Eintragung, da sie beide unter 18 Jahre sind.
Kind 3 ist dagegen über 18 (Baujahr 1992). Kind wohnt bereits im eigenen Haushalt und war bis Ende Juli 2012 in Elternzeit, ab August auf intensiver Ausbildungssuche. Ab Januar 2013 befindet es sich in einer Erstausbildung. In 2012 wurde kein Kindergeld bezogen, da laut Bescheid der Kindergeldkasse für die Elternzeit bis Ende Juli 2012 kein Anspruch bestand und dieser ab August 2012 zwar gegen war, aber dort die anteilige Grenze von 3.335 € (5x667) überschritten wurde.
Kann ich nun in der Anlage Kind unter "Berücksichtigung eines volljährigen Kindes" in Zeile 15 ab dem 01.08. bis zum 31.12.2012 aufgrund der Ausbildungssuche eine Eintragung tätigen, um die Kinderfreibeträge steuerlich geltend zu machen, obwohl ich kein Kindergeld erhalten habe?
Für Eure Antworten vorab schon einmal vielen Dank.
LG
bei der Erstellung der ESt-Erklärung 2012 habe ich drei Anlagen Kind. Für Kind 1 und 2 habe ich keine Probleme mit der Eintragung, da sie beide unter 18 Jahre sind.
Kind 3 ist dagegen über 18 (Baujahr 1992). Kind wohnt bereits im eigenen Haushalt und war bis Ende Juli 2012 in Elternzeit, ab August auf intensiver Ausbildungssuche. Ab Januar 2013 befindet es sich in einer Erstausbildung. In 2012 wurde kein Kindergeld bezogen, da laut Bescheid der Kindergeldkasse für die Elternzeit bis Ende Juli 2012 kein Anspruch bestand und dieser ab August 2012 zwar gegen war, aber dort die anteilige Grenze von 3.335 € (5x667) überschritten wurde.
Kann ich nun in der Anlage Kind unter "Berücksichtigung eines volljährigen Kindes" in Zeile 15 ab dem 01.08. bis zum 31.12.2012 aufgrund der Ausbildungssuche eine Eintragung tätigen, um die Kinderfreibeträge steuerlich geltend zu machen, obwohl ich kein Kindergeld erhalten habe?
Für Eure Antworten vorab schon einmal vielen Dank.
LG
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