Hallo zusammen,
meine Frau ist seit 2008 nicht berufstätig und erzieht unsere Kinder zuhause.
Seit 2011 hat sie eine Riester Rente abgeschlossen und zahlt nur den Mindestbetrag von 60 €. Dafür erhält sie die Zulagen von 154 €, und 600 € für unsere 2 Kinder.
Ich selber habe keinen Riestervertrag und bin berufstätig.
Die Lohnsteuererklärung erstelle ich als "Zusammenveranlagung". Soll ich nun, um die Riester Rente meiner Frau anzugeben, nur die Anlage AV für meine Frau ausfüllen?
Oder lohnt es sich gar nicht, die Angaben zu machen?
meine Frau ist seit 2008 nicht berufstätig und erzieht unsere Kinder zuhause.
Seit 2011 hat sie eine Riester Rente abgeschlossen und zahlt nur den Mindestbetrag von 60 €. Dafür erhält sie die Zulagen von 154 €, und 600 € für unsere 2 Kinder.
Ich selber habe keinen Riestervertrag und bin berufstätig.
Die Lohnsteuererklärung erstelle ich als "Zusammenveranlagung". Soll ich nun, um die Riester Rente meiner Frau anzugeben, nur die Anlage AV für meine Frau ausfüllen?
Oder lohnt es sich gar nicht, die Angaben zu machen?
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