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Riester Rente - Anlage AV

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    Riester Rente - Anlage AV

    Hallo zusammen,

    meine Frau ist seit 2008 nicht berufstätig und erzieht unsere Kinder zuhause.
    Seit 2011 hat sie eine Riester Rente abgeschlossen und zahlt nur den Mindestbetrag von 60 €. Dafür erhält sie die Zulagen von 154 €, und 600 € für unsere 2 Kinder.
    Ich selber habe keinen Riestervertrag und bin berufstätig.
    Die Lohnsteuererklärung erstelle ich als "Zusammenveranlagung". Soll ich nun, um die Riester Rente meiner Frau anzugeben, nur die Anlage AV für meine Frau ausfüllen?
    Oder lohnt es sich gar nicht, die Angaben zu machen?

    #2
    AW: Riester Rente - Anlage AV

    Grundsätzlich: Die Anlage AV kann sich bei Euch gar nicht lohnen und ist enrtbehrlich, da die Anlage AV nur der Günstigerprüfung dient, ob der Zulagenanspruch von 754 € günstiger wäre als ein Sonderausgabenabzug von 754 € oder 814 €. Der Sonderausgabenabzug kann aber nur günstiger sein, wenn Ihr einen -verfassungswidrigen- Spitzensteuersatz von 100 % oder knapp darunter hättet, der zu einer Steuerermäßigung von mindestens 754,01 € führen würde.

    ABER: Nach meinem Dafürhalten habt Ihr gerade ein ganz dickes Problem: Deine Frau ist nur mittelbar zulagenberechtigt, Du aber -grundsätzlich- UNmittelbar. Deine Frau hat m.E. aber nur Anspruch auf die Zulagen und auch auf einen -eventuellen- Sonderausgabenabzug, wenn auch Du als UNmittelbar berechtigter einen Vertrag abgeschlossen hättest (BMF-Schreiben vom 24.07.2013 Tz. 21 und 22). Da das nicht gegeben ist, werdet Ihr -irgendwann- die Zulage 2011 und 2012 zurückzahlen müssen bzw. bekommt sie gar nicht erst. Für 2013 ist das noch rettbar durch einen eigenen Vertrag, aber für die Vorjahre ist m.E. Essig.

    Vielleicht kann das Jemand der Experten hier vorsichtshalber bestätigen oder dementieren ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Riester Rente - Anlage AV

      bin da zwar kein absoluter Experte, sehe den 2. Absatz aber genauso.

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        #4
        AW: Riester Rente - Anlage AV

        Ich stimme hier ebenfalls zu. Ausnahmen wären Beiträge zu einen betrieblichen Altervorsorge aus dem VERSTEUERTEN Einkommen, die analog zu Riester behandelt werden, oder Direktversicherungen. Einzige Chance wäre noch, dass wegen Elterngeldbezug zumindest zeitweise eine unmittelbare Begünstigung vorlag.
        Ansonsten wird die Zulagenstelle die Zulagen tatsächlich zurückfordern, das dauert nach meinen Erfahrungen Jahre und bringt somit eine noch größere Überraschung.

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          #5
          AW: Riester Rente - Anlage AV

          Hi,

          vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!!

          Ich werde die Anlage AV einfach weglassen.

          Laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente#Zulagenberechtigte_Personen) sind Kindererziehende unmittelbar zulagenberechtigt.

          Unsere beiden Kinder sind 2009 und 2012 geboren, d.h. wenn für jedes Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet wird, sollten wir kein Problem haben.

          Mich macht nur der folgende Satz (Quelle Wikipedia "Kindererziehungszeit") stutzig:
          "Die Feststellung von Zeiten als Kindererziehungszeiten müssen (zusammen mit den Kinderberücksichtigungszeiten) unter Vorlage des Stammbuches oder der Geburtsurkunden der Kinder bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden."

          Einen solchen Antrag haben wir mit Sicherheit nicht gestellt.

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            #6
            AW: Riester Rente - Anlage AV

            Habe soeben mit der Servicehotline der Rentenversicherung gesprochen. Wir sollten die Anträge für die Kindererziehungszeit am besten jetzt stellen. Wikipedia rät sogar dazu, dies jährlich zu tun (http://de.wikipedia.org/wiki/Kindererziehungszeit#Kindererziehungszeiten_und_Ri esterrente).

            Das Forumlar V800 ist online bei der Rentenversicherung zu finden.

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              #7
              AW: Riester Rente - Anlage AV

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Grundsätzlich: Die Anlage AV kann sich bei Euch gar nicht lohnen und ist enrtbehrlich...
              Doofe Frage - muss ich die Anlage AV trotzdem ausfüllen und abgeben, oder ist das legitim, es einfach zu unterlassen?

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                #8
                AW: Riester Rente - Anlage AV

                Hallo,

                die Frage hat doch Picard777 schon beantwortet

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Riester Rente - Anlage AV

                  ok, also nein.

                  ich wollte nur noch mal sicher gehen, weil mein "Steuerberater" letztes Jahr die Anlage trotzdem ausgefüllt hatte.

                  Ich lasse sie weg.

                  Danke

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                    #10
                    AW: Riester Rente - Anlage AV

                    Hallo,

                    ja, wenn der pro Formular/Aufwand abrechnet

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Riester Rente - Anlage AV

                      Also noch mal klar und eindeutig: Die Abgabe einer Anlage AV ist freiwillig, da man damit beantragt die Günstigerprüfung zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug durchzuführen. Wer diesen Antrag nicht stellen will, muss es also nicht tun. Wer weiß, dass ihm der Antrag nichts bringt, weil z.B. die Günstigerprüfung zugunsten der Zulage ausfallen wird, kann sie also umso mehr weglassen. Andererseits erfährt man ja häufig erst durch die Eingabe der Anlage AV und die Berechnungsfunktion, dass sie sinnfrei ist. Dann kann man sie natürlich löschen oder drinnen lassen, denn schaden tut sie halt auch nicht.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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