Hallo,
welchen Betrag ich auch immer bei der Unterstützung Bedürftiger eintrage, erhalte ich bei der Berechnung der EST als Unterhaltsaufwendungen immer höchstens 826 Euro. Warum hat die Höhe der Eintragung keine Auswirkung ? Sind nicht bis zu 8004 Euro ansetzbar ?
welchen Betrag ich auch immer bei der Unterstützung Bedürftiger eintrage, erhalte ich bei der Berechnung der EST als Unterhaltsaufwendungen immer höchstens 826 Euro. Warum hat die Höhe der Eintragung keine Auswirkung ? Sind nicht bis zu 8004 Euro ansetzbar ?
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