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Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

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    Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

    Hallo,
    Meine Frau (Rentnerinund ich bin noch berufstätig) betreut unser Enkelkind 4 Jahre alt. Der Sohn und Schwiegertochter sind beide berufstätig.

    Meine Frau bekommt von Ihnen 180,- € im Monat auf unser Konto überwiesen für:
    Morgens Frühstück machen, waschen und anziehen.
    Danach mit Auto das Enkelkind in Kindergarten bringen.
    Mittags das Kind wieder abholen, Mittagessen machen und
    danach bis ca. 15 Uhr mit Enkelkind etwas unternehmen.
    Meine Frau macht mit Enkelkind auch Fahrten zum Kinderarzt, Augenarzt
    Brillenpotiker (Brille richten lassen) u.s.w.

    Die Kinder wollten jetzt diese Betreuungskosten durch meine Frau a. 180,- € im Monat mit bei der Eikommenssteuer mit absetzen.
    Finanzamt sagt "Nicht absetzbar weil Kein Vertrag und Rechnung vorhanden ist"

    Ist das so richtig?

    Danke für Ratschläge.

    #2
    AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

    Es gibt Leute, die haben dann einen Vertag vorliegen, wenn er benötigt wird.

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      #3
      AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

      Hallo Käse,

      und dann ist noch zu beachten, dass deine Frau diese 180,00 Euro monatlich als sonstige Einnahmen erklären muss.
      Es sei denn, die Kinder machen einen Minijob daraus und melden deine Frau bei der Knappschaft an und führen die vorgeschriebenen Beiträge ab, dann ist es pauschal versteuert und gehört nicht mehr in eure Steuererklärung.

      Tschüß

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        #4
        AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

        Hallo,

        hier ein Link wo die formellen Voraussetzungen zur Kinderbetreuungskosten erklärt werden.

        http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/066.html

        Tschüss

        adamk.

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          #5
          AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

          @Käse
          Und nicht, dass ihr auf all dies, nämlich die Einnahmenproblematik bei der Oma und das BMF-Schreiben mit den Anforderungen an die Anerkennung von Kinderbetreuung, nicht schon vor einiger Zeit hingewiesen wurdet.

          Kommentar


            #6
            AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

            Ach! Kam mir doch so bekannt vor!

            Das würde ja heißen dass Dein Sohn bisher nicht nur die Betreuung, sondern auch das Essen für das Kind von der Steuer abgesetzt hat. Will ich auch haben!

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              #7
              AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

              Hallo nochmal,

              holzoge, Du schreibst was mit der Knappschaft.
              Wie muß man dort vorgehen bei evtl. einen Minijob der durch die Kinder eingereicht wird? Welche kosten entstehen dadurch für die Kinder?

              Falls meine Frau einen Minijob oder Gewerbe einreicht oder beantragt
              was ist der Nutzen bei 180,- € je Monat?
              Wie ist die evtl. Steuerhöhe und was könnte meine Frau davon als Werbungskosten in unserer gemeinsamen Einkommenssteuererklärung absetzen?

              Lohnt sich ein Aufwand = Kinder melden meine Frau bei der Knappschaf an,
              oder meine Frau meldet einen Minijob an und das bei 180, € monatlich.

              Tatsache ist meine Frau erbrigt diese Leistungen.
              Wie ist das steuerlich aber mit vorteilen oder nachteilen bei unserer Steuer zu sehen?

              Danke für Antworten

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                #8
                AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                Hallo Käse

                hier ein Link zum Haushaltsscheckrechner. Gibt die Kosten für ein Minijob an.

                http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/Tools/Haushaltsscheckrechner/InhaltsNav.html;jsessionid=12AFB4D5B74F541F50F50F9 8E60F08DB

                Die Minijob-Zentrale anrufen und sich beraten lassen. Da hier nahe Familienangehörige beschäftigt sollten, dies abklären.
                Eigentlich ist aber für deine Fragen, ein StB oder Lohnsteuerhilfeverein, der geeignete Adressat.

                Tschüss

                adamk.

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                  #9
                  AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                  Hallo,

                  deine Frau kann den Minijob nicht anmelden, sie ist ja der AN. Anmelden müssen deine Kinder.
                  BeiMinijob bekommt deine Frau das Geld steuerfrei. Werbungskosten kann sie natürlich keine absetzen. Sie bezahlt doch dann keine Steuern.
                  Dafür bezahlen deine Kinder eine Pauschale für Steuer, KV u.s.w.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                    Hallo,

                    aber sinnvoll ist ein Minijob in solchen Fällen nicht (und imho ist eine Anmeldung bei solchen 'Jobs' innerhalb der Familie auch nicht vorgeschrieben).

                    Beispielsweise können die Eltern die Betreuungskosten grundsätzlich nur zu 2/3 absetzen (maximal, die Verpflegung muss nämlich auch noch abgezogen werden).

                    Zudem kommen bei der Pflegeoma dann nur ca. 70% an.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Frage zu Kita kosten absetzen 2012

                      Hab da mal eine Frage.
                      2012 hat es sich mit der Absetzung von KITA kosten geändert! Bei manchen Artikeln steht das ich bei Anlage Kind Zeile 67 absetzen soll, bei anderen unter Sonderausgaben. was ist jetzt richtig.
                      Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen in einer Wohnung und gehen beide arbeiten. Wenn ich bei Anlage Kind eintrage heißt bei der Berechnung das dies nicht berücksichtigt wird. Trage ich bei Sonderausgaben ( Hauptvortrag Seite 2 Zeile 42) ein, wird es berechnet.
                      Was soll bzw wie soll ich es machen!
                      HILFE dringend!

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                        #12
                        AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                        Hallo,

                        du verstehst hier etwas falsch.
                        Kinderbetreuungskosten werden ab 2012 nur noch als Sonderausgaben berücksichtigt.
                        Sie werden aber grundsätzlich in Anlage Kind ab Zeile 67 eingetragen.
                        Was hast du alles in Anlage Kind eingetragen. Wie alt ist das Kind?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                          mein Kind wird 3 im November und ging 2012 in die Krippe. Bei Anlage Kind hab ich nur die Daten vom Kind und Vater. muss ich es bei beiden Formularen angeben. Mach das mit den KITA kosten zum ersten mal.
                          Hab es bei Sonderausgaben Hauptvordruck Seite 2 Zeile 42 eingetragen! wo geben ich den sonst noch Sonderausgaben an?

                          Gruß stef04
                          Zuletzt geändert von stef04; 25.09.2013, 22:27.

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                            #14
                            AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                            Hallo,

                            und was hast du auf Seite 1 Anlage Kind angaben zur Mutter eingegeben.
                            In den Hauptvordruck gehört KEINE Kinderbetreuung.
                            Was hast du genau ab Zeile 67 eingegeben?

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

                              Hallo

                              noch gar nichts.

                              Ich als Mutter mach die Erklärung. -> leibliches Kind Zeile 9

                              Wenn ich es in Zeile 67 angebe und dann unter Berechnung gehe sagt es mir das dies nicht berücksichtig wird. Warum?

                              Gruß stef04

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