AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?
hallo nochmal
hab es jetzt in Zeile 67 eingetragen -> Krippe, dann Andresse und kosten
Zeile 70 das Jahr für den im lebenden haushalt
bei der Berechnung zeigt es mir dann das an:
Kinderbetreuungskosten ( 04.11.2010 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Für das am 04.11.2010 geborene Kind wurden Gesamtaufwendungen der Eltern für
Kinderbetreuungskosten angegeben. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist nur für die von der
steuerpflichtigen Person selbst getragenen Aufwendungen möglich, es wurden jedoch keine Angaben zu
den selbst getragenen Aufwendungen getätigt.
Gruß stef04
hallo nochmal
hab es jetzt in Zeile 67 eingetragen -> Krippe, dann Andresse und kosten
Zeile 70 das Jahr für den im lebenden haushalt
bei der Berechnung zeigt es mir dann das an:
Kinderbetreuungskosten ( 04.11.2010 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Für das am 04.11.2010 geborene Kind wurden Gesamtaufwendungen der Eltern für
Kinderbetreuungskosten angegeben. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist nur für die von der
steuerpflichtigen Person selbst getragenen Aufwendungen möglich, es wurden jedoch keine Angaben zu
den selbst getragenen Aufwendungen getätigt.
Gruß stef04
Kommentar