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Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

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    #16
    AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

    hallo nochmal

    hab es jetzt in Zeile 67 eingetragen -> Krippe, dann Andresse und kosten
    Zeile 70 das Jahr für den im lebenden haushalt

    bei der Berechnung zeigt es mir dann das an:
    Kinderbetreuungskosten ( 04.11.2010 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
    Für das am 04.11.2010 geborene Kind wurden Gesamtaufwendungen der Eltern für
    Kinderbetreuungskosten angegeben. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist nur für die von der
    steuerpflichtigen Person selbst getragenen Aufwendungen möglich, es wurden jedoch keine Angaben zu
    den selbst getragenen Aufwendungen getätigt.

    Gruß stef04

    Kommentar


      #17
      AW: Kinderbetreuung durch Oma ist das Abzugsfähig?

      Hallo,

      Du musst schon die Höhe der Betreuungdskosten eintragen.
      Geh doch mal ab Zeile 67 und folgende die Anlage Kind durch.
      Klick in ein Eingabefeld und drücke F1 Taste so bekommst du Hilfe -Hinweise angezeigt.
      Mach mal alle Eingaben in Anlage Kind, die für dich zutreffen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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