Hallo,
habe ein Problem mit der Berechnung- Erstattung laut Elster -Programm.
Ich bin im ersten Halbjahr 2012 bis Juni berufstätig gewesen (hohes Gehalt).
Danach habe ich 3 Monate Insolvenzgeld v. 01.07.12 bis 30.09.12 erhalten
und v. 01.10.12 bis 31.12.12 Krankengeld.
Das habe ich auch in d. Spalten Entgeldersatzleistungen eingegeben.
Meine Frau ist seid 2001 Rentnerin, das habe ich auch eingegeben.
Auch die Rente von 933,- € wurde in der Alage R (Ehefrau) angegeben.
Habe für sie bei ELSTER auch Werbungskosten
von pauschal 1.000,- € geltend gemacht (Sie sucht einen Minijob bis 400,- €).
Ich habe bei ELSTER alles so eingegeben wie es gefordert wird u. wie oben berschrieben.
Ergebnis bei der Berechnung = Einkommensteuer ist 0,- €
und wir würden noch ca. 1.000 € zurück bekommen.
Das würde SUPER sein.
Habe bei meinen WERBUNGSKOSTEN mal auf der Steuerberechnung bei ELSTER
extra was falsches eingegeben.
Tatsächliche Kosten für Bürobedarf = 200,- €, daraus habe ich 3.200 gemacht.
Die Erstattung würde aber weiterhin geringfügig höher sein (bei 1.040,- €).
Da stimmt doch was nicht in der Berechnung von ELSTER.
Werden Entgeldersatzleistungen nicht berücksichtigt, obwohl die Eingabe gemacht wurden? Werbungskosten die ich übertrieben mit 3.000,- € höher
eingegeben habe dürften doch nicht im gesamten 40,- € mehr betragen oder?
Ich hatte mit einer deutlichen Rückzahlung an das Finanzamt gerechnet,
durch die steuerfreien Entgeldersatzleistungen und das diese in die
progressive Steuerberechnung mit einfließen.
WAS IST FALSCH, WAS HABE ICH FALSCH GEMACHT?
Danke für Infos.
habe ein Problem mit der Berechnung- Erstattung laut Elster -Programm.
Ich bin im ersten Halbjahr 2012 bis Juni berufstätig gewesen (hohes Gehalt).
Danach habe ich 3 Monate Insolvenzgeld v. 01.07.12 bis 30.09.12 erhalten
und v. 01.10.12 bis 31.12.12 Krankengeld.
Das habe ich auch in d. Spalten Entgeldersatzleistungen eingegeben.
Meine Frau ist seid 2001 Rentnerin, das habe ich auch eingegeben.
Auch die Rente von 933,- € wurde in der Alage R (Ehefrau) angegeben.
Habe für sie bei ELSTER auch Werbungskosten
von pauschal 1.000,- € geltend gemacht (Sie sucht einen Minijob bis 400,- €).
Ich habe bei ELSTER alles so eingegeben wie es gefordert wird u. wie oben berschrieben.
Ergebnis bei der Berechnung = Einkommensteuer ist 0,- €
und wir würden noch ca. 1.000 € zurück bekommen.
Das würde SUPER sein.
Habe bei meinen WERBUNGSKOSTEN mal auf der Steuerberechnung bei ELSTER
extra was falsches eingegeben.
Tatsächliche Kosten für Bürobedarf = 200,- €, daraus habe ich 3.200 gemacht.
Die Erstattung würde aber weiterhin geringfügig höher sein (bei 1.040,- €).
Da stimmt doch was nicht in der Berechnung von ELSTER.
Werden Entgeldersatzleistungen nicht berücksichtigt, obwohl die Eingabe gemacht wurden? Werbungskosten die ich übertrieben mit 3.000,- € höher
eingegeben habe dürften doch nicht im gesamten 40,- € mehr betragen oder?
Ich hatte mit einer deutlichen Rückzahlung an das Finanzamt gerechnet,
durch die steuerfreien Entgeldersatzleistungen und das diese in die
progressive Steuerberechnung mit einfließen.
WAS IST FALSCH, WAS HABE ICH FALSCH GEMACHT?
Danke für Infos.
Kommentar