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Die allererste Steuererklärung

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    Die allererste Steuererklärung

    Hallo

    Ich habe mich hier registriert, da ich mich erhoffe ein paar Tipps von Forum-Comunity zu erhalten. Ich bin dabei das erste Mal in meinem Leben eine Steuererklärung zu machen. Habe mir daher das Elster-Prograram installiert. Ich will gleich schauen ob ich die Jahre rückwirkend was vom Staat bekommen kann. Habe daher mit 2009 angefangen.
    Damals war ich noch Student und ledig, habe aber viel gejobbt. So hatte ich ein Mini-Job und ein Job das ich in der Woche 20 Stunden ausgeübt habe. In Vorlesungsfreizeit habe ich dann Vollzeit dort gearbeitet. Somit denke ich, dass eine Steuererklärung sich lohnen würde. Kann man sicherlich die Pauschalen eintragen. Daher die erste Frage an euch:
    1. Macht es Sinn für 2009 und dann für 2010 und 2011 eine abzugeben?
    2. So wie ich das verstehe, muss ich die Anlage N ausfühlen. Auf der von Arbeitgeber mir zugestellten Lohnsteuerbescheinigung kann ich nicht finden, welche Steuerklasse ich hatte. Ich arbeite dort auch nicht mehr um nachzufragen. Wie finde ich es heraus. In Anlage N muss ich das ausfühlen
    3. Von dem Minijobarbeitgeber, habe ich keine Lohsteuerbescheinigung für 2009. Auf meiner Gehaltsabrechnung für Dezember steht aber immer wie viel ich in dem Jahr verdient habe und wie viel Steuern davon abgeführt wurden. Reicht es um bei Elstner auszufüllen, oder soll ich bei diesem Arbeitgeber anklopfen wegen der Bescheinigung?


    Das sind vorerst alle Fragen, sicherlich kommen noch einige dazu.
    Danke vor ab,
    Grüße, Empo ^^

    #2
    AW: Die allererste Steuererklärung

    Hallo,
    zu 1. Ob es Sinn macht, wirst du sehen, wenn du EF 2009 mit deinen Daten "gefüttert" hast.
    Als Lediger ohne Kinder kann es nur Steuerklasse 1 oder 6 sein, aber die interessiert nur beim monatlichen Arbeitslohn.

    zu 3. Das könnte ein pauschalversteuerter Job sein, der in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen hat, - aber "könnte".
    Zuletzt geändert von stiller; 30.08.2013, 18:50.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Die allererste Steuererklärung

      Danke für deine Antwort. Vielleicht macht es kein Simm ob 1, oder 6, aber ich denke ich muss bei der Steuererklärung Wahrheit angeben..., oder?

      Und dann zu dem Nebenjob. Ich zahlte dort auch eine Steuerpauschale von 1%. Auf Jahr hat sich auch dort eine Kleinigkeit gesammelt. Deswegen dachte ich, dass ich den bei der Erklärung angeben soll...

      Ich werde am So mich daran machen und gucke wie weit ich komme. Aber für weitere Antworten und Tipp wäre ich dankbar

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        #4
        AW: Die allererste Steuererklärung

        Zitat von Empolis Beitrag anzeigen
        Vielleicht macht es kein Simm ob 1, oder 6, aber ich denke ich muss bei der Steuererklärung Wahrheit angeben..., oder?
        Du musst die abgeführte Lohnsteuer richtig angeben. Egal nach welcher Steuerklasse diese einbehalten wurde.

        Handelt es sich überhaupt um eine Tätigkeit, die normal versteuert wurde, und nicht etwas um einen Minijob? Immerhin sprichst Du jetzt von einer Pauschalsteuer. Tätigkeiten, die pauschal versteuert wurden, gehören nicht in die Steuererklärung.

        Kommentar


          #5
          AW: Die allererste Steuererklärung

          Ich hatte da zwei Jobs. Ein MiniJob auf 400€ Basis. Dort hat mein Arbeitgeber, nachdem ich den über meinen (damals neuen Job informiert hat) bei mir eine Steuer von 1% erhoben und diese abgeführt.
          Der Zweite Job ist steuerpflichtig gewesen, vor allen in Ferien habe ich Steuer bezahlt. Denn da habe ich 40Std und mehr die Woche gearbeitet. Während Vorlesung nur 20Std und da vielen meistens keine Steuer an.

          So war es 2009 und 2010.

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            #6
            AW: Die allererste Steuererklärung

            ICh habe so bischen gegoogelt und bin auf diesen Artikel gestossen:
            http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16819.xhtml?currentModule=home

            Dort steht:
            "In der Steuererklärung brauchen Sie den pauschal versteuerten Arbeitslohn nicht anzugeben, da er für Sie nicht steuerpflichtig ist. Andererseits kann die gezahlte Pauschalsteuer aber auch nicht auf Ihre Einkommensteuerschuld angerechnet und ggf. erstattet werden, auch wenn diese auf Sie abgewälzt wurde. Ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem pauschal versteuerten 400-Euro-Job (z.B. Fahrtkosten) können Sie nicht als Werbungskosten geltend machen."


            Also scheinbar kann man die gezahlte Pauschalsteuer des MiniJobs nicht bei der Steuererklärung geltend machen....

            Da habe ich noch gut, zahle nur 1%, könnte aber auch 2% sein laut dem Recht

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              #7
              AW: Die allererste Steuererklärung

              Hallo nochmal.

              ICh habe mal mit Elster es versucht am Eden kommt das hier raus:
              http://s14.directupload.net/images/130903/cml7itfi.jpg
              So wie ich verstehe ist das ne glatte Null. Ich dachte, dass man immer etwas bekommt, wegen der Pauschale.
              Hier zB habe ich ein Beispiel gefunden im WEB:
              http://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/steuererklaerung-mit-elster-fertig-am-ende-kommt-das-raus-siehe-bild-heist-das-muss-nachzahlen/0_big.jpg
              Scheinbar hat er weniger verdient und bekommt was zurück.

              Oder verstehe ich das Steuersystem nicht?

              Könnt ihr mich bitte ein wenig aufklären?

              Grüße

              Kommentar


                #8
                AW: Die allererste Steuererklärung

                Hallo Empolis,

                entsprechend deinem Einkommen entsprach dein Lohnsteuerabzug genau der festzusetzenden Steuer in 2009. Und wie du siehst wurde die Werbungskostenpauschale von 920 Euro bei dir berücksichtigt.
                Dein Beispiellfall hat deutlich weniger Einkommen (brutto 4623, Werbungskosten ebenfalls die Pauschale usw.)
                Und mehr als Null Euro Steuer festzusetzen geht nicht, also im Höchstfall bekommt man seine gezahlte Lohnsteuer zurück.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Die allererste Steuererklärung

                  Ok, danke für die Antwort.

                  Nach dem ich Elster Formular online abschicke, muss noch was per Post abschicken?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Die allererste Steuererklärung

                    Hallo Empolis,

                    wenn du authentifiziert übermittelst z. Bsp. mit einem Softwarezertifikat dann musst du nicht dem Finanzamt schicken.
                    Wenmn du nichtauthentifiziert übermittelst, wird dir nach erfolgreichem Senden eine komprimierte Erklärung zum Ausdrucken im pdf-Format angeboten, die musst du ausdrucken und unterschreiben und ab zum Finanzamt.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Die allererste Steuererklärung

                      Ich wollte das ohne Zertifikat hoch laden für das Jahr 2010 und bekam den Fehler:
                      http://s14.directupload.net/images/130903/bed9j8zm.jpg

                      Habe dann einfach Test der Datenübermittlung gemacht und auch Fehler erhalten. Ich habe Win7 und keine Proxy Einstellungen im Router.
                      Was kann es sein?

                      Grüße

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                        #12
                        AW: Die allererste Steuererklärung

                        Hallo!

                        Bitte prüfen, ob ElsterFormular in der aktuellen Version installiert ist.

                        Derzeit 14.3.11574

                        http://elstererfahrungen.blogspot.de/2013/05/elsterformular-version-14311574.html

                        Wie prüfe ich das?

                        http://elstererfahrungen.blogspot.de/2013/01/elsterformular-welche-version-habe-ich.html
                        Mit freundlichen Grüßen
                        - AG1971 -
                        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                          #13
                          AW: Die allererste Steuererklärung

                          Meine Version ist die aktuellste. Aber ok, ich habe davor ein Update gemacht und danach das Windows auf früheren Punkt zurück gesetzt. Seit dem habe ich auf Fehler in dem Programm.
                          Ich habe jetzt auf anderem PC installiert. Noch eine Frage dazu, ich mache Steuererklärung für 2010. Im Mantelbogen, wird gefragt bei Punkt 12, welchen Beruf übe ich aus.
                          Bezieht sich diese Frage auf 2010 oder auf jetzt. Wenn aif 2010, dann soll ich da Student eintragen? Denn war ich eigentlich in erster Linie Student.

                          Danke, Empo ^^

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                            #14
                            AW: Die allererste Steuererklärung

                            Machs nur so!

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                              #15
                              AW: Die allererste Steuererklärung

                              Ich habe ja diesen Link vom ersten Versuch gepostet:
                              http://s14.directupload.net/images/130903/cml7itfi.jpg

                              Im Kasten ISGESAMT habe ich da eine Null. Wenn ich dort Positive Zahl habe, heißt es ich muss nach zahlen, oder erstattet mir der Staat diese Summe?

                              Grüße, Empo

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