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Zugewinnausgleich

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    Zugewinnausgleich

    wo muss ich den denn eintragen?

    #2
    AW: Zugewinnausgleich

    Hast Du den Zugewinn nicht schon versteuert?

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      #3
      AW: Zugewinnausgleich

      nein .... sitz gerade dran

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        #4
        AW: Zugewinnausgleich

        Der Zugewinnausgleich ist einkommensteuerlich für beide geschiedenen Ehegatten neutral. Derjenige, der einen Zugewinnausgleich empfängt, muss ihn nicht versteuern, weil es kein steuerpflichtiger Erwerb ist, der den Zugewinnausgleich Zahlende kann ihn nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Zugewinnausgleich

          Vielen Dank!
          Also geb ich das gar nicht an.

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