wo muss ich den denn eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Zugewinnausgleich
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AW: Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich ist einkommensteuerlich für beide geschiedenen Ehegatten neutral. Derjenige, der einen Zugewinnausgleich empfängt, muss ihn nicht versteuern, weil es kein steuerpflichtiger Erwerb ist, der den Zugewinnausgleich Zahlende kann ihn nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen.mfg. - Kent
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