AW: zum 1. Mal Miete versteuern - Hilfe!
Hallo!
Fast 2 Jahre später hat mir eure Unterhaltung sehr geholfen. Ich erstelle immer die Steuererklärung für meine Patentante, die eine Wohnung vermietet. Und immer wieder stolpere ich, besonders bei der Nebenkostenabrechnung. Das oben geschriebene hat mir schon sehr geholfen jedoch hatte mir das Finanzamt mal eine andere Rechnung nahegelegt, die für mich aber keinen Sinn macht. Nämlich wurde mir gesagt bei
Umlagen, verrechnet mit Erstattungen solle ich rechnen:
Hausgeld-Rücklagenzuführung+Verbrauch
macht das Sinn?
Sinnvoller erscheint es mir vielmehr, wie hier beschrieben, die tatsächlichen Nebenkosten einzutragen (1170€) und dann auf der zweiten Seite, die anteiligen Gemeinschaftskosten (1529€) und das Hausgeld einzutragen, oder?
Dann eine zweite Sache dich mich verwirrt, zur aktuellen Nebenkostenabrechnung habe ich eine Zins/steuerbescheinigung von der Eigentümergemeinschaft bekommen. Darauf sind Zinserträge etc zu sehen aber auch §35a Haushaltsnahe Dienstleistungen (253€). Welche Kosten trage ich jetzt also auf der zweiten Seite Zeile 46 ein, die anteiligen Gemeinschaftskosten oder nur die bescheinigten Kosten von 253€? Dickes Fragezeichen...
Vielen Dank für Antworten.
Hallo!
Fast 2 Jahre später hat mir eure Unterhaltung sehr geholfen. Ich erstelle immer die Steuererklärung für meine Patentante, die eine Wohnung vermietet. Und immer wieder stolpere ich, besonders bei der Nebenkostenabrechnung. Das oben geschriebene hat mir schon sehr geholfen jedoch hatte mir das Finanzamt mal eine andere Rechnung nahegelegt, die für mich aber keinen Sinn macht. Nämlich wurde mir gesagt bei
Umlagen, verrechnet mit Erstattungen solle ich rechnen:
Hausgeld-Rücklagenzuführung+Verbrauch
macht das Sinn?
Sinnvoller erscheint es mir vielmehr, wie hier beschrieben, die tatsächlichen Nebenkosten einzutragen (1170€) und dann auf der zweiten Seite, die anteiligen Gemeinschaftskosten (1529€) und das Hausgeld einzutragen, oder?
Dann eine zweite Sache dich mich verwirrt, zur aktuellen Nebenkostenabrechnung habe ich eine Zins/steuerbescheinigung von der Eigentümergemeinschaft bekommen. Darauf sind Zinserträge etc zu sehen aber auch §35a Haushaltsnahe Dienstleistungen (253€). Welche Kosten trage ich jetzt also auf der zweiten Seite Zeile 46 ein, die anteiligen Gemeinschaftskosten oder nur die bescheinigten Kosten von 253€? Dickes Fragezeichen...
Vielen Dank für Antworten.
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