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Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo,

    bei mir sind sie ganz normal sichtbar (auch die Links). Daher vermute ich, dass es am Browser liegt (meiner ist Chrome).

    Ein Problem habe ich aber auch mit diesem Thread: Wenn ich direkt den Link in der Email anklicke, komme ich zu der - uns wohlbekannten - Seite:

    www.elster.de - Fehlermeldung 400
    Der Server konnte Ihre Anfrage nicht verarbeiten.
    Mögliche Gründe könnten sein:
    Sie haben eines der folgenden, nicht zugelassenen, Zeichen verwendet: ... (darf ich jetzt ja auch nicht verwenden)
    Sie haben unerlaubte Zeilenumbrüche verwendet.
    Sie haben unerlaubten Code verwendet.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
    ««« zurück zur vorherigen Seite

    Dabei habe ich gar keine Zeichen eingegeben:-)

    Vielleicht ist ja sogar der selbe Grund für beide Fehler? Aber solange es nur ein Thread ist soll es mir egal sein, man kann es ja umgehen.

    Stefan

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo kloebi,

    Umgehungslösung -> klick bei Seite 1 auf das schwarze Pfeilchen es erscheint gehe zu trage 2 ein und klick auf los und du kannst Seite 2 lesen oder 3 genauso.

    Tschüß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    @admin liegt hier ein Fehler vor? Seiten 2 und 3 sind nicht sichtbar.

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  • RSCH
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von Kent Beitrag anzeigen
    Hatte ich in meinem Beitrag schon geschrieben,
    (1) gilt bis VZ 2013 (ab Veranlagungszeitraum 2014 unterliegt der Weg zur Uni wieder der Entfernungspauschale)
    (2) unter Werbungskosten (Anlage N), Fortbildungskosten und dann im Menü Fahrtkosten auswählen
    Ok super vielen Dank dir. Hat mich wieder ein Stückchen voran gebracht.

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  • Kent
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von RSCH Beitrag anzeigen
    Ist diese Rechtsprechung noch aktuell? Und ist das dan unter "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" richtig eingetragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schwer
    Hatte ich in meinem Beitrag schon geschrieben,
    (1) gilt bis VZ 2013 (ab Veranlagungszeitraum 2014 unterliegt der Weg zur Uni wieder der Entfernungspauschale)
    (2) unter Werbungskosten (Anlage N), Fortbildungskosten und dann im Menü Fahrtkosten auswählen

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  • RSCH
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Wie immer an dieser stelle die berühmte frage an unsere Bildungselite:

    Erststudium oder Zweitstudium?

    Bei Erststudium kannst du dir jede Mühe schenken, da Sonderausgaben nicht vortragsfähig sind.

    Im Falle von WK ist es egal wem der PKW gehört. Du musst nur nachweisen, dass du tatsächlich die entsprechenden KM mit dem PKW gefahren bist.
    Zweitstudium (Ausbildung + abgebrochenes Studium zuvor)

    Mit ist jetzt noch etwas aufgefallen.

    Ich benutzte eben das ELSTERFormular Programm.

    Wie trage ich die Fahrtkosten richtig als Werbekosten ein ?

    In Anlage N unter "Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte" oder in "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" ?
    Ich hab es im Moment bei beidem eingetragen ... kann ja dan das Finanzamt rausstreichen.

    Ist die Hochschule eine regelmäßige Arbeitsstätte? Wie ist das Praxissemster und Bachelorarbeit zu bewerten? Regelmäßig oder Auswärtstätigkeit?
    Gibt es für eine Auswärtstätigkeit irgendwelche Voraussetzungen z.B. Dauer dieser Tätigkeit, 2ter Wohnsitz oder eine min km Entfernung vom Wohnort bzw der regelmäßigen Arbeitsstätte (Hochschule) ?

    Dazu gehen die Meihnungen auch auseinander und scheinbar kommts aufs Finanzamt an wie es damit umgeht. Also manche bekommes wohl Praktikas, Praxissemster und Bachelorarbeit als Auswärtstätigkeit anerkannt mit Verpflegung.

    Nach dem Urteil BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10
    "Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 9. Februar 2012 (VI R 42/11 und VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungkosten abgezogen werden können. "

    Ist diese Rechtsprechung noch aktuell? Und ist das dann unter "Werbungskosten: 1. Auswärtstätigkeit" richtig eingetragen?

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schwer
    Zuletzt geändert von RSCH; 29.12.2014, 18:28.

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  • Kent
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Und noch ein Hinweis an die Bildungselite:
    Die Fahrten zur Uni haben bis VZ 2013 nichts mit der Pendlerpauschale zu tun. Die Kosten sind für die Hin- und Rückfahrt als Fortbildungskosten abzugsfähig, d.h. 30 Cent je gefahrenen km.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Wie immer an dieser stelle die berühmte frage an unsere Bildungselite:

    Erststudium oder Zweitstudium?

    Bei Erststudium kannst du dir jede Mühe schenken, da Sonderausgaben nicht vortragsfähig sind.

    Im Falle von WK ist es egal wem der PKW gehört. Du musst nur nachweisen, dass du tatsächlich die entsprechenden KM mit dem PKW gefahren bist.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo,

    >>>Was stimmt den nun ? Voll absetzbar oder nicht ?

    Es muss entweder dein Fahrzeug sein, oder ein dir zur Verfügung gestelltes/zur Nutzung überlassenes. Also ja, es ist absetzbar.

    Stefan

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  • RSCH
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo zusammen

    ich habe ebenfalls diese Problem.

    Ich habe während meines Studiums ca 6000-7000€ im Jahr Pendlerpauschale.

    Die km wurden tatsächlich von mir mit dem Auto zurückgelegt. Das Autos wurden jedoch wegen einer geringeren Einstufung bei der Versicherung als 2t Wagen meiner Eltern angemeldet.

    In dem Zeitraum hatte ich auch einen "Verschleiss" von 3 Autos, waren über 5 Jahre mehr um die 140.000km.

    Das die km auf die Autos gefahren wurden ist belegbar. Jedoch waren die Autos eben nicht als eigenes Privatfahrzeug angemeldet (also ich nicht Fahrzeugeigentümer), sondern eben die Eltern (als 2. Privatwagen, wurde nicht von diesen bei der Steuer abgesetzt).

    Ein eindeutige Aussage darüber konnte ich im Internet nicht finden bzw. meinen manche es wäre nur im Falle eines eigenen PKW möglich, andere schreiben solang es belegbar wäre, könnte man auch absetzen.

    Was stimmt den nun ? Voll absetzbar oder nicht ?

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schwer
    Zuletzt geändert von RSCH; 29.12.2014, 14:24.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Natürlich solltest Du anrufen.

    Wenn das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist ohne das im Bescheid zu erläutern, dann gibt es sowieso keine Rechtsbehelfsfrist.
    Die Rechtsbehelfsfrist beträgt auch dann einen Monat, man kann aber Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, dieses aber nur innerhalb eines Jahres.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Natürlich solltest Du anrufen.

    Wenn das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist ohne das im Bescheid zu erläutern, dann gibt es sowieso keine Rechtsbehelfsfrist.

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  • moktar
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hi,
    ne, ich war das ganze Jahr an der selben ARbeitsstelle und bin auch nicht umgezogen. Ich habe mir auf Deinen Tipp hin jetzt mal die Erläuterungen durchgelesen. Leider zur Pendlrepauschale nix gefunden. Problem ist jetzt, daß die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Ich würde es trozdem gerne verstehen, um in Zukunft so etwas zu vermeiden.

    Macht es Sinn das Finanzamt anzurufen? Ich habe da null Erfahrung...

    Danke für Eure Hilfe!

    G
    M

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo,

    die Abweichung kann ich mir auch nicht erklären. Einzig die 2x 115 Tage deuten auf die Standardanzahl von 230 Tagen hin (die offensichtlich aus irgendeinem Grund aufgeteilt wurden).
    Bist du vielleicht umgezogen, oder hast den Arbeitgeber gewechselt? (obwohl ich beides eigentlich ausschließen möchte, denn dann hättest du wohl nicht hier gefragt)

    Was steht denn zu diesem Punkt Entfernungspauschale unter den Erläuterungen zum Bescheid?
    Wenn dort gar nichts steht, wäre allein das ein Grund für einen Einspruch; nennenswerte Änderungen müssen erläutert werden.


    >>>Ich hab mir jetzt so lange überlegt, warum ElsterFormular...

    Aber er schreibt doch direkt am Anfang "Bescheid":-) (oder wurde das editiert?)

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 29.12.2014, 14:53.

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  • moktar
    antwortet
    AW: Entfernungspauschale/Pendlerpauschale übersteigt 4500€

    Hallo L.E.Fant !

    Ja richtig, der Steuerbescheid ist schon da. Sorry für die Unklarheit !

    Und auch richtig, der Bescheid passt mir nicht !

    Grüße
    M

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