Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Elster Programm und komme auch bei intensiver Suche im Netz kein Stück weiter.
Das Problem ist folgendes:
Ich bin Rettungsassistentin und war das komplette Steuerjahr 2012 als Kreisspringer eingesetzt, das heißt, ich habe defakto KEINE regelmäßige Arbeitsstätte gehabt, sondern war auf vier verschiedenen Rettungswachen im Landkreis eingesetzt.
Laut eines Urteils des BFH kann ich in diesem Fall für jeden Tag die kompletten gefahrenen km und Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Nur, wie um Himmels Willen bekomme ich das in das Programm rein, ohne dass es ständig Fehlermeldungen gibt?
Hier ein Ausschnitt des Urteils: Auswärtstätigkeit von Rettungsassistenten (Stand: 22.05.2012)
Rettungsassistenten leisten ihren Dienst häufig an mehreren Rettungswachen.
Nach bisheriger Rechtslage ist jede Rettungsstation als regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen mit der Folge, dass die Fahrten zwischen Wohnung und jeweiliger Rettungswache lediglich mit der Entfernungspauschale anerkannt und Verpflegungspauschbeträge nicht gewährt werden (BFH-Urteil vom 14.09.2005).
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rettungsassistenten allenfalls eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte haben. Das ist die Rettungswache, an der der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. Dann stellen die Dienste an den weiteren Rettungswachen Auswärtstätigkeiten dar. Ist bei keiner Rettungswache ein Schwerpunkt auszumachen, liegt insgesamt eine Auswärtstätigkeit vor (BFH-Urteile vom 19.01.2012).
Die Tätigkeit als Fahrer oder Begleiter im Notarzt- oder Rettungswagen gilt stets als Auswärtstätigkeit.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, möchte echt ungern zum Steuerberater deswegen....
Danke schon im Voraus!
MfG
Saroba
ich habe ein kleines Problem mit meinem Elster Programm und komme auch bei intensiver Suche im Netz kein Stück weiter.
Das Problem ist folgendes:
Ich bin Rettungsassistentin und war das komplette Steuerjahr 2012 als Kreisspringer eingesetzt, das heißt, ich habe defakto KEINE regelmäßige Arbeitsstätte gehabt, sondern war auf vier verschiedenen Rettungswachen im Landkreis eingesetzt.
Laut eines Urteils des BFH kann ich in diesem Fall für jeden Tag die kompletten gefahrenen km und Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Nur, wie um Himmels Willen bekomme ich das in das Programm rein, ohne dass es ständig Fehlermeldungen gibt?
Hier ein Ausschnitt des Urteils: Auswärtstätigkeit von Rettungsassistenten (Stand: 22.05.2012)
Rettungsassistenten leisten ihren Dienst häufig an mehreren Rettungswachen.
Nach bisheriger Rechtslage ist jede Rettungsstation als regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen mit der Folge, dass die Fahrten zwischen Wohnung und jeweiliger Rettungswache lediglich mit der Entfernungspauschale anerkannt und Verpflegungspauschbeträge nicht gewährt werden (BFH-Urteil vom 14.09.2005).
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rettungsassistenten allenfalls eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte haben. Das ist die Rettungswache, an der der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. Dann stellen die Dienste an den weiteren Rettungswachen Auswärtstätigkeiten dar. Ist bei keiner Rettungswache ein Schwerpunkt auszumachen, liegt insgesamt eine Auswärtstätigkeit vor (BFH-Urteile vom 19.01.2012).
Die Tätigkeit als Fahrer oder Begleiter im Notarzt- oder Rettungswagen gilt stets als Auswärtstätigkeit.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, möchte echt ungern zum Steuerberater deswegen....
Danke schon im Voraus!
MfG
Saroba
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