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Verpflegungsmehraufwendungen bei Rettungsassistenten

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    Verpflegungsmehraufwendungen bei Rettungsassistenten

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Problem mit meinem Elster Programm und komme auch bei intensiver Suche im Netz kein Stück weiter.

    Das Problem ist folgendes:
    Ich bin Rettungsassistentin und war das komplette Steuerjahr 2012 als Kreisspringer eingesetzt, das heißt, ich habe defakto KEINE regelmäßige Arbeitsstätte gehabt, sondern war auf vier verschiedenen Rettungswachen im Landkreis eingesetzt.
    Laut eines Urteils des BFH kann ich in diesem Fall für jeden Tag die kompletten gefahrenen km und Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Nur, wie um Himmels Willen bekomme ich das in das Programm rein, ohne dass es ständig Fehlermeldungen gibt?

    Hier ein Ausschnitt des Urteils: Auswärtstätigkeit von Rettungsassistenten (Stand: 22.05.2012)

    Rettungsassistenten leisten ihren Dienst häufig an mehreren Rettungswachen.
    Nach bisheriger Rechtslage ist jede Rettungsstation als regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen mit der Folge, dass die Fahrten zwischen Wohnung und jeweiliger Rettungswache lediglich mit der Entfernungspauschale anerkannt und Verpflegungspauschbeträge nicht gewährt werden (BFH-Urteil vom 14.09.2005).

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rettungsassistenten allenfalls eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte haben. Das ist die Rettungswache, an der der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. Dann stellen die Dienste an den weiteren Rettungswachen Auswärtstätigkeiten dar. Ist bei keiner Rettungswache ein Schwerpunkt auszumachen, liegt insgesamt eine Auswärtstätigkeit vor (BFH-Urteile vom 19.01.2012).

    Die Tätigkeit als Fahrer oder Begleiter im Notarzt- oder Rettungswagen gilt stets als Auswärtstätigkeit.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen, möchte echt ungern zum Steuerberater deswegen....

    Danke schon im Voraus!

    MfG
    Saroba

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwendungen bei Rettungsassistenten

    Hallo,

    Schau doch mal Anlage N Seite 2 Zeile 49 - Angaben in Kurzform-
    Summe der ermittelten Reisekosten(gefahrene Kilometer) gegebenen Falls ein Beiblatt hinzufügen.
    Dasselbe mit Verpflegungsmehraufwand:
    xTage über 8Std; xTage über 14 Std u.s.w.


    Gruß FIUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwendungen bei Rettungsassistenten

      Okay... Danke erst mal für die antwort ich bin zwar immer noch verwirrt, aber immerhin hab ich keine fehlermeldung mehr
      Nun habe ich ein anderes problem... Ich verstehe nicht, warum das programm mir nicht mal die hälfte des verpflegungsmehraufwands als rückzahlungsbetrag anzeigt. Gibts da ne pauschale für reisekosten, die einfach mal einbehalten wird und nicht erstattungsfähig ist?
      Also ich komme auf knapp 1000 euro bei den verpflegungsmehraufwendungen, aber der betrag, der voraussichtlich rückerstattet wird, liegt vermutlich inkl fahrkosten und fortbildungskosten bei nicht mal 500 euro... Wie kann das sein???
      Sollte ich mich evt vielleicht doch mal mit der lohnsteuerhilfe in verbindung setzen?

      Mfg saroba

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        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwendungen bei Rettungsassistenten

        Hallo,


        leider bekommen Sie nicht für 1 Euro Werbungskosten 50 Cents zurück. Dafür nimmt man den Grenzsteuersatz. Pauschal kann man 30% nehmen. Also bei 1000 Euro wäre es 300 Euro Ersparnis. Ist aber eine ungefähre Rechnung.

        Tschüss

        adamk.

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          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwendungen bei Rettungsassistenten

          Hallo,

          die Werbungskosten mindern nur( genauso wie KV,RV,PV) das zu versteuerndes Einkommen.
          Bsp. 25000€ eingerechnet schon 1000 € Werbungskostenpauschale + Versicherungen = ca. 4100 Steuer
          Jetzt hast du insgesamt 2000 @ Werbungskosten
          ergibt 24000 €, da 1000 € schon angerechnet wurden = ca. 3800 € Steuer
          Ist es so verständlich

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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