Hallo zusammen,
mein Mann ist als Techniker im Aussendienst tätig. Seit Mitte 2012 hat er einen Firmenwagen, den wir auch privat nutzen dürfen. Somit setzt der AG 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil an. Da mein Mann allerdings nur am Wochenende zu Hause ist, wird der Wagen privat wenig genutzt.
Hätte mein Mann einen regelmäßigen Arbeitsplatz, könnten wir ja die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Er hat allerdings keine regelmäßige Arbeitsstätte. Können wir nun tatsächlich die beruflich gefahrenen KM gesamt geltend machen. Und falls ja, wo trage ich diese ein, wie weise ich sie nach (Fahrtenbuch?)
Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden.
Vielen Dank
Kassar
mein Mann ist als Techniker im Aussendienst tätig. Seit Mitte 2012 hat er einen Firmenwagen, den wir auch privat nutzen dürfen. Somit setzt der AG 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil an. Da mein Mann allerdings nur am Wochenende zu Hause ist, wird der Wagen privat wenig genutzt.
Hätte mein Mann einen regelmäßigen Arbeitsplatz, könnten wir ja die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Er hat allerdings keine regelmäßige Arbeitsstätte. Können wir nun tatsächlich die beruflich gefahrenen KM gesamt geltend machen. Und falls ja, wo trage ich diese ein, wie weise ich sie nach (Fahrtenbuch?)
Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden.
Vielen Dank
Kassar
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