Sehr geehrte Damen/Herren,
ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und muß etwas über € 300 nachzahlen. Ich habe natürlich versucht zu verstehen, warum das so ist, da die Elsterberechnung keine Nachzahlung ergeben hatte.
Ich habe die Elsterdatei mit dem Vergleich der erklärten Daten und der Bescheiddaten heruntergeladen. Der Unterschied ist bei den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. In den erklärten Daten lagen diese bei € 9126, während in den Bescheiddaten ein Betrag von € 8403 angegeben ist.
Erst hatte ich gedacht, dass ich etwas falsch eingegeben haben müßte. Dann habe ich aber die in der Steuererklärung angegebenen Eingabewerte mit den entsprechenden Werten im Steuerbescheid verglichen und konnte keinen Unterschied feststellen.
Die Summe der Altersvorsorgeaufwände ist € 14688. Das ergibt sich aus einem Eigenanteil von € 6604 für den Ehenmann und € 740 für die Ehefrau und einem Arbeitgeberanteil in gleicher Höhe.
Die Summe der Krankenversicherungbeiträge ist € 7754 was sich aus den Beiträgen Ehemann € 7135 und € 619 Ehefrau ergibt.
Auch die Angaben für die Pflegeversicherungsbeiträge stimmen in der Steuererkärung und im Steuerbescheid überein. Die Pflegeversicherungsbeiträge liegen bei € 1106, was sich aus Ehemann € 1013 und Ehefrau € 93 ergibt.
Und auch die steuerfreien Arbeitgebererstattungen stimmen. Die Summe ist € 3808 und ergibt sich aus € 3360 zur Krankenversicherung und € 448 zur Pflegeversicherung. Diesmal nur für den Ehemann.
Ich weiß natürlich, dass die Elsterberechnung keine rechtlich bindende Angabe ist. Dennoch würde ich gerne wissen, wie sich bei dieser Berechung durch Elster und im Steuerbescheid ein Unterschied von € 723 ergeben kann, wenn doch die Eingabewerte für Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung gleich sind.
Wenn mir hier jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüsse, HM1959
ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und muß etwas über € 300 nachzahlen. Ich habe natürlich versucht zu verstehen, warum das so ist, da die Elsterberechnung keine Nachzahlung ergeben hatte.
Ich habe die Elsterdatei mit dem Vergleich der erklärten Daten und der Bescheiddaten heruntergeladen. Der Unterschied ist bei den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. In den erklärten Daten lagen diese bei € 9126, während in den Bescheiddaten ein Betrag von € 8403 angegeben ist.
Erst hatte ich gedacht, dass ich etwas falsch eingegeben haben müßte. Dann habe ich aber die in der Steuererklärung angegebenen Eingabewerte mit den entsprechenden Werten im Steuerbescheid verglichen und konnte keinen Unterschied feststellen.
Die Summe der Altersvorsorgeaufwände ist € 14688. Das ergibt sich aus einem Eigenanteil von € 6604 für den Ehenmann und € 740 für die Ehefrau und einem Arbeitgeberanteil in gleicher Höhe.
Die Summe der Krankenversicherungbeiträge ist € 7754 was sich aus den Beiträgen Ehemann € 7135 und € 619 Ehefrau ergibt.
Auch die Angaben für die Pflegeversicherungsbeiträge stimmen in der Steuererkärung und im Steuerbescheid überein. Die Pflegeversicherungsbeiträge liegen bei € 1106, was sich aus Ehemann € 1013 und Ehefrau € 93 ergibt.
Und auch die steuerfreien Arbeitgebererstattungen stimmen. Die Summe ist € 3808 und ergibt sich aus € 3360 zur Krankenversicherung und € 448 zur Pflegeversicherung. Diesmal nur für den Ehemann.
Ich weiß natürlich, dass die Elsterberechnung keine rechtlich bindende Angabe ist. Dennoch würde ich gerne wissen, wie sich bei dieser Berechung durch Elster und im Steuerbescheid ein Unterschied von € 723 ergeben kann, wenn doch die Eingabewerte für Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung gleich sind.
Wenn mir hier jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüsse, HM1959
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