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Fehler bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

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    Fehler bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

    Sehr geehrte Damen/Herren,

    ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und muß etwas über € 300 nachzahlen. Ich habe natürlich versucht zu verstehen, warum das so ist, da die Elsterberechnung keine Nachzahlung ergeben hatte.

    Ich habe die Elsterdatei mit dem Vergleich der erklärten Daten und der Bescheiddaten heruntergeladen. Der Unterschied ist bei den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. In den erklärten Daten lagen diese bei € 9126, während in den Bescheiddaten ein Betrag von € 8403 angegeben ist.

    Erst hatte ich gedacht, dass ich etwas falsch eingegeben haben müßte. Dann habe ich aber die in der Steuererklärung angegebenen Eingabewerte mit den entsprechenden Werten im Steuerbescheid verglichen und konnte keinen Unterschied feststellen.

    Die Summe der Altersvorsorgeaufwände ist € 14688. Das ergibt sich aus einem Eigenanteil von € 6604 für den Ehenmann und € 740 für die Ehefrau und einem Arbeitgeberanteil in gleicher Höhe.

    Die Summe der Krankenversicherungbeiträge ist € 7754 was sich aus den Beiträgen Ehemann € 7135 und € 619 Ehefrau ergibt.

    Auch die Angaben für die Pflegeversicherungsbeiträge stimmen in der Steuererkärung und im Steuerbescheid überein. Die Pflegeversicherungsbeiträge liegen bei € 1106, was sich aus Ehemann € 1013 und Ehefrau € 93 ergibt.

    Und auch die steuerfreien Arbeitgebererstattungen stimmen. Die Summe ist € 3808 und ergibt sich aus € 3360 zur Krankenversicherung und € 448 zur Pflegeversicherung. Diesmal nur für den Ehemann.

    Ich weiß natürlich, dass die Elsterberechnung keine rechtlich bindende Angabe ist. Dennoch würde ich gerne wissen, wie sich bei dieser Berechung durch Elster und im Steuerbescheid ein Unterschied von € 723 ergeben kann, wenn doch die Eingabewerte für Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung gleich sind.

    Wenn mir hier jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüsse, HM1959

    #2
    AW: Fehler bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

    Hallo,

    ich vermute mal wieder, dass es der Klassiker war: Was hast du in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 angekreuzt?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Fehler bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

      Erstmal vielen Dank für die Antworten.

      In der Zeile 11 der Anlage Versorgungsaufwand habe ich sowohl für Ehemann als auch für Ehefrau NEIN angegeben.

      Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf:
      - steuerfreie Zuschüsse (z.B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
      - steuerfrei Arbeitgeberbeiträge (z.B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) oder
      - steuerfreie Beihilfen (z.B. Beamte, Versorgungsempfänger)?

      Ich hatte das so verstanden, als ob das um irgendwelche zusätzliche Beträge gehen würde, die nicht in der Lohnsteuerkarte stehen und die ich nicht sowieso in Zeile 12 angegeben mußte. War diese Annahme falsch? Muß hier jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte JA angeben?

      Und wenn man in Zeile 11 JA angibt, was hat das denn in der Steuerberechnung für Auswirkungen?

      Viele Grüsse, HM1959

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

        Zitat von HM1959 Beitrag anzeigen
        Und wenn man in Zeile 11 JA angibt, was hat das denn in der Steuerberechnung für Auswirkungen?
        Ich versteh die Frage so, dass Du das noch nicht ausprobiert hast. Guck mal nach ob Deine Berechnung dann richtig ist.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehler bei der Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

          Zitat von HM1959 Beitrag anzeigen
          Erstmal vielen Dank für die Antworten.

          In der Zeile 11 der Anlage Versorgungsaufwand habe ich sowohl für Ehemann als auch für Ehefrau NEIN angegeben.

          Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf:
          - steuerfreie Zuschüsse (z.B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder
          - steuerfrei Arbeitgeberbeiträge (z.B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer) oder
          - steuerfreie Beihilfen (z.B. Beamte, Versorgungsempfänger)?

          Ich hatte das so verstanden, als ob das um irgendwelche zusätzliche Beträge gehen würde, die nicht in der Lohnsteuerkarte stehen und die ich nicht sowieso in Zeile 12 angegeben mußte. War diese Annahme falsch? Muß hier jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte JA angeben?

          Und wenn man in Zeile 11 JA angibt, was hat das denn in der Steuerberechnung für Auswirkungen?

          Viele Grüsse, HM1959
          Hallo HM1959,

          in Zeile 11: JA angeben

          gez. Hagen - Gronert

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