Moin moin,
kurz die Vorgeschichte: ich studiere seit 09/2012 und war davor knapp 1 Jahr Arbeitslos. Davor habe ich gearbeitet und hatte nie Probleme mit der Steuererklärung. Nach der Aufforderung durch das Finanzamt sitze ich jetzt vor der Steuererklärung für 2012 mit folgendem Problem:
Ich habe gelesen, dass man Studiengebühren angeben sollte, ich bin jetzt aber durch die beiden Urteile 2011 & 2012 etwas verwirrt. In welcher Anlage/Zeile sollte man die Studiengebühren nun angeben? Ich habe im Internet leider widersprüchliche Inhalte gelesen.
Vielen Dank vorab und einen schönen Start in die Woche.
kurz die Vorgeschichte: ich studiere seit 09/2012 und war davor knapp 1 Jahr Arbeitslos. Davor habe ich gearbeitet und hatte nie Probleme mit der Steuererklärung. Nach der Aufforderung durch das Finanzamt sitze ich jetzt vor der Steuererklärung für 2012 mit folgendem Problem:
Ich habe gelesen, dass man Studiengebühren angeben sollte, ich bin jetzt aber durch die beiden Urteile 2011 & 2012 etwas verwirrt. In welcher Anlage/Zeile sollte man die Studiengebühren nun angeben? Ich habe im Internet leider widersprüchliche Inhalte gelesen.
Vielen Dank vorab und einen schönen Start in die Woche.
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