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Studiengebühren in ESt. 2012?

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    Studiengebühren in ESt. 2012?

    Moin moin,

    kurz die Vorgeschichte: ich studiere seit 09/2012 und war davor knapp 1 Jahr Arbeitslos. Davor habe ich gearbeitet und hatte nie Probleme mit der Steuererklärung. Nach der Aufforderung durch das Finanzamt sitze ich jetzt vor der Steuererklärung für 2012 mit folgendem Problem:

    Ich habe gelesen, dass man Studiengebühren angeben sollte, ich bin jetzt aber durch die beiden Urteile 2011 & 2012 etwas verwirrt. In welcher Anlage/Zeile sollte man die Studiengebühren nun angeben? Ich habe im Internet leider widersprüchliche Inhalte gelesen.

    Vielen Dank vorab und einen schönen Start in die Woche.

    #2
    AW: Studiengebühren in ESt. 2012?

    kommt drauf an. Wenn dein Studium die Zweitausbildung ist, sollten es Werbungskosten sein, also Anlage N. Ist es ein Erststudium, dann Sonderausgaben im Hauptvordruck.

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      #3
      AW: Studiengebühren in ESt. 2012?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist eine Zweitausbildung (habe zuvor eine kaufm. Ausbildung absolviert).

      Bei Anlage N müsste ich ja die Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen damit ich an die Werbungskosten komme oder? Ich habe für 2012 durch die Arbeitslosigkeit leider keine Angaben die ich dort eintragen könnte und somit liefert mir Elster entsprechende Fehler.

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        #4
        AW: Studiengebühren in ESt. 2012?

        Hallo Chrischi_H,

        dann füllst du die Pflichtfelder in der Lohnsteuerbescheinigung auf der Anlage N ausnahmsweise mit Null aus, also Zeile 3,4 und 5 und falls Religion vorhanden noch die Zeile 6.

        Tschüß

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