ich habe in 2012 arbeitslosengeld bezogen und meine abfindung, die ich am 01.01.2012 erhalten habe angegeben. das zu versteuerende einkommen beträgt 37tsd euro und elster errechnet eine einkommenssteuer von 1.135 euro nach §34 abs. 1 estg. das kann irgendwie nicht sein... wer kann mir da eine antwort geben?
danke im voraus! silvervep
danke im voraus! silvervep
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