Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechnung der einkommensteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechnung der einkommensteuer

    ich habe in 2012 arbeitslosengeld bezogen und meine abfindung, die ich am 01.01.2012 erhalten habe angegeben. das zu versteuerende einkommen beträgt 37tsd euro und elster errechnet eine einkommenssteuer von 1.135 euro nach §34 abs. 1 estg. das kann irgendwie nicht sein... wer kann mir da eine antwort geben?
    danke im voraus! silvervep

    #2
    AW: Berechnung der einkommensteuer

    Zitat von silvervep Beitrag anzeigen
    wer kann mir da eine antwort geben?
    silvervep
    Hallo silverstep,

    als ersten Anhaltspunkt nachstehende Internetadresse:

    http://www.abfindungversteuern.com/

    Später melden sich bestimmt noch die Forum Experten.

    MfG
    sarceda

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der einkommensteuer

      Hallo,

      >>>das kann irgendwie nicht sein

      Wieso denn nicht? Hast du weniger erwartet? Warum?

      Um genauer zu werden musst du schon sagen, wie hoch das ALG und wie hoch die Abfindung war.
      Das ALG ist nämlich steuerfrei (aber mit Progressionsvorbehalt), die Abfindung ist hingegen voll steuerpflichtig (wobei nur 1/5 in die Progression einfließt).

      Grob kannst du das ALG plus ein Fünftel der Abfindung nehmen und damit dann den Steuersatz ermitteln. Mit diesem Satz multiplizierst du dann die - komplette - Abfindung, und das ist ungefähr die Steuer.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung der einkommensteuer

        danke, sarceda.
        die abfindung selbst habe ich in zeile 10 "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere kalenderjahre und ermäßigt besteuerte entschädigungen" eingetragen. war das richtig?
        ich prüfe aber den link, xden du mir genannt hast.
        silvervep

        Kommentar


          #5
          abfindung alg

          hallo stephan,

          die abfindung war knapp 45.874 e
          alg war 12.434 e
          krankengeld war 7.840
          negative einkünfte aus v&v 79 e

          zu deiner frage: ich fand das sehr wenig. die abfindung habe ich in der anlage n in zeile 10 eingetragen.

          reicht dir das an informationen?
          danke im voraus
          silvervep

          Kommentar


            #6
            AW: Berechnung der einkommensteuer

            Zitat von silvervep Beitrag anzeigen
            danke, sarceda.
            Zeile 10, welchen Vordruck? N? 1. Lohnsteuerbescheinigung oder wo?

            Gib oben rechts in die Suchzeile des Forums "Abfindungen" ein und klick aufs Suchsymbol. Dann gibt es eine Menge Antworten zum Problem. Auch andere.

            MfG
            sarceda

            Kommentar


              #7
              AW: Berechnung der einkommensteuer

              anlage N lohnsteuerbescheinigung 2012 Zeile 19 - nicht zeile 10
              jetzt wirft mir die elster-steuerberechnung ein betrag von 0,00 euro als ek-steuer aus.
              stimmt denn nun der eintrag in zeile 19?

              Kommentar


                #8
                AW: Berechnung der einkommensteuer

                Hallo silvervep,

                >>>reicht dir das an informationen?

                Ja, zur groben einschätzung reicht das völlig (und mehr können wir hier eh nicht machen). Ich gehe mal davon aus, dass du nicht verheiratet bist (falls das falsch ist bitte korrigieren - in dem Fall hättest du aber mit die wichtigste Info verschwiegen, muss ich sagen).

                Meine Rechnung:

                45874/5=9175
                +12434
                +7840
                =29449 (da es keine(?) Vorsorgeaufwndungen gab, entspricht das grob dem zu versteuernden Einkommen)

                Daraus ermittelter Steuersatz gem. Einkommenstabelle: ca. 18%

                45874*18%=8257 Euro Steuern
                Demnach sind deine 1135 Euro deutlich zu niedrig.

                Hast du denn die Lohnersatzleistungen auch alle eingetragen? (das ist das Erste was mir jetzt so einfällt)

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Berechnung der einkommensteuer

                  lohnersatzleistungen sind alle eingetragen.
                  die abfindungszahlung steht jetzt wieder in anlage N zeile10, in 11 die vom arbg. einbehaltende lohnsteuer, in 12 und 13 soli und kirchensteuer.
                  verheiratet bin ich nicht (mehr).

                  trotzdem so eine geringe steuerbelastung.-> irgendwas stimmt da einfach nicht.
                  vielleicht hast du ja noch eine idee?
                  danke für deine bemühungen - so far.
                  silvervep

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Berechnung der einkommensteuer

                    Hallo silvervep,

                    ich hab' das jetzt mal in einer Testumgebung nachgestellt, und ich komme - selbst für mich überraschend - zu fast dem gleichen Ergebnis wie oben: 8215 Euro festgesetzte Steuern.

                    Folgende Zeilen habe ich ausgefüllt:
                    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10: die Abfindung
                    Lohnsteuerbescheinigung alles andere: nichts oder Null
                    Anlage N Zeile 29: die Lohnersatzleistungen (2x)


                    >>>die vom arbg. einbehaltende lohnsteuer, in 12 und 13 soli und kirchensteuer

                    Wieviel war das denn? (ich habe Null genommen, das ändert aber nichts am Ergebnis der Steuerfestsetzung)

                    Stefan

                    PS: Bitte berichte auch, was du ggf. falsch gemacht hast, das interessiert mich immer (und vielleicht hilft es ja in Zukunft einem stillen Mitleser)
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Berechnung der einkommensteuer

                      hallo stefan,

                      das beruhigt mich, dass ich da nicht irgendwas falsch eingetragen habe.
                      soli ist 33,82 und kirchensteuer 55,35 und die einbehaltende lohnsteuer 615.

                      aber vielen dank, dass du dich damit so ausgiebig beschäftigt hast. mal gespannt was das fa jetzt damit macht...

                      es kann dann doch nur ein programmierfehler sein...?

                      wenn du dich weiter mit der fragestellung beschäftigen willst, könnte ich ja versuchen, dir meine ek.erklärung zu schicken. ob das geht weiss ich nicht. ich würde es versuchen.

                      ok nochmals vielen dank und du hörst von mir, wenn ich den fehler weiss.

                      silvervep

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Berechnung der einkommensteuer

                        Hallo,

                        >>>das beruhigt mich, dass ich da nicht irgendwas falsch eingetragen habe.

                        Sorry, ich glaube da liegt ein Missverständnis vor, ich meinte mit "zu fast dem gleichen Ergebnis wie oben" meine eigene grobe Rechnung. Deine 1135 Euro sind hingegen ziemlich sicher falsch.


                        >>>wenn du dich weiter mit der fragestellung beschäftigen willst, könnte ich ja versuchen, dir meine ek.erklärung zu schicken. ob das geht weiss ich nicht. ich würde es versuchen.

                        Ja natürlich, kannst du gerne machen. Natürlich darfst du auch deine persönlichen Daten durch Dummys ersetzen, würde ich verstehen (die Beträge sind ja eh' schon bekannt).

                        Meine Foren-Emailadresse: reckoner@online.de

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Berechnung der einkommensteuer

                          Hallo silvervep,

                          so, ich hab mir die Erklärung jetzt mal angeschaut (danke für das Vertrauen, Details bleiben natürlich unter uns).

                          Der ganz große Fehler, der sich durch die gesamte Erklärung zieht ist, dass du deine (Ex)Ehefrau noch teilweise mit drin hast. Insbesondere rechnet Elster dann nach dem Splittingtarif und das ist völlig falsch.
                          Du musst sie komplett entfernen, also die Zeilen 14 bis 18 im Hauptvordruck, dann in der Anlage Vorsorgeaufwand und auch bei den Kindern.

                          Da ich jetzt nicht genau weiß, wie das mit den Kindern ist (insbesondere bei wem sie leben) und ich zugegebenermaßen auch keine Lust hatte, das alles zu korrigieren, habe ich sie mal testweise komplett rausgenommen (imho ändern die Kinder eh' nicht viel bis gar nichts, weil in deinem Fall das Kindergeld günstiger ist - trotzdem sollst du sie natürlich drin lassen).
                          Und dann komme ich auf eine Steuer 6619 Euro, das liegt ja nun schon deutlich näher an 'meinen' 8215 (der Unterschied resultiert aus den Sonderausgaben und der Riesterrente, beides kannte ich ja nicht).

                          Noch ein paar Kleinigkeiten:
                          Die Werbungskosten auf der Anlage N kannst du dir sparen, solange sie 1000 Euro nicht übersteigen (die Pauschale bekommt man schon ohne Einträge).

                          Musst du keinen Unterhalt zahlen? (Standardfrage bei geschiedenen)

                          Stimmen die Einträge der Kindergelder (jeweils nur ein Monat)?

                          Abschließend sollte ich noch erwähnen, dass ich keinesfalls die gesamte Erklärung geprüft habe (darf ich auch gar nicht), es ging mir hauptsächlich um die Fragestellung, alles andere ist mir nur zufällig aufgefallen.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Berechnung der einkommensteuer

                            hallo stefan,

                            mensch noch um diese zeit...
                            ja das ist mir auch aufgefallen, dass meine ex ehefrau da immer noch rumschwirrt, ich werde morgen die daten einfach ma rausnehmen. ich dachte die müssten drin bleiben...

                            vielen dank für deine hinweise!!!

                            wenn der steuerbescheid kommt, nenne ich dir das ergebnis.

                            viele grüße
                            slivervep

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Berechnung der einkommensteuer

                              hallo stefan,

                              ich habe die steuererklärung komplett neu gemacht - bei der vorigen habe ich die daten aus dem vorjahr übernommen und die ehefrau manuel deaktiviert. hat wohl das programm nicht gecheckt.
                              jetzt bin ich bei 6.100 nachzahlung gelandet. schon etwas mehr, aber wohl realistisch.
                              silvervep

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X