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Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"?

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    Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"?

    Hallo,

    ich war das gesamte Jahr 2012 arbeitslos, hatte also 0 Euro "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit".
    Komme ich bei der EK-Steuererklärung für 2012 trotzdem (automatisch?) in den Genuss des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1000 Euro?
    Oder muss ich z. B. Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren, auch wenn sie in Summe unter den 1000 Euro liegen, in der Anlage N aufführen und entsprechend ggü. dem Finanzamt belegen?

    Danke für hilfreiche Antworten ...

    #2
    AW: Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"?

    nein.Der Pauschbetrag führt nicht zu negativen Einkünften. Wenn die Einnnahmen null waren und die Werbungskosten eine Auswirkung ahben, müssen sie die einzeln aufführen.

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      #3
      AW: Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"?

      Danke für Ihre schnelle Antwort
      Dann mache ich mich jetzt daran, alles an Werbungskosten für die Anlage N zusammenzusuchen ...

      Kommentar

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