Hallo,
ich war das gesamte Jahr 2012 arbeitslos, hatte also 0 Euro "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit".
Komme ich bei der EK-Steuererklärung für 2012 trotzdem (automatisch?) in den Genuss des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1000 Euro?
Oder muss ich z. B. Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren, auch wenn sie in Summe unter den 1000 Euro liegen, in der Anlage N aufführen und entsprechend ggü. dem Finanzamt belegen?
Danke für hilfreiche Antworten ...
ich war das gesamte Jahr 2012 arbeitslos, hatte also 0 Euro "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit".
Komme ich bei der EK-Steuererklärung für 2012 trotzdem (automatisch?) in den Genuss des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1000 Euro?
Oder muss ich z. B. Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren, auch wenn sie in Summe unter den 1000 Euro liegen, in der Anlage N aufführen und entsprechend ggü. dem Finanzamt belegen?
Danke für hilfreiche Antworten ...
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