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Besondere Belastungen

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    Besondere Belastungen

    Für das Jahr 2009 habe ich von der KK zuviel gezahlte Arzneizuzahlungen erstattet bekommen allerdings erst im Febr. 2010.
    Muss ich den Erstattungsbetrag in der Steuererklärung für 2009 angeben oder erst in der für das Jahr 2010?

    Vielen Dank für die Antwort.
    Chipsy

    #2
    AW: Besondere Belastungen

    Auch zu erwartende Erstattungen sind einzutragen, wenn Sie damit rechnen können.
    Hier wird das Zufluß-Abflußprinzip ausnahmsweise durchbrochen, denn normal kommt es bei vielen Bereichen auf das Jahr der Zahlung an.

    Kommentar


      #3
      AW: Besondere Belastungen

      Danke für die superschnelle Antwort. Genau dieses Zuflußprinzip hat mich irritiert. Nun weiß ich Bescheid.

      Kommentar

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