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Anlage Vorsorgeaufwand

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    Anlage Vorsorgeaufwand

    hi. ich bekomme diese meldung: "In Zeile 10, 1. Seite der Anlage Vorsorgeaufwand wurde Nein angekreuzt. Gleichzeitig liegt jedoch
    Arbeitslohn vor. Bitte prüfen, ob dort nicht Ja angekreuzt werden muss."

    was muss ich da nun ankreuzen?
    auf meinem lohnsteuerbescheid stehen nur abzüge zur gesetzlichen RV.
    Jeweils Von meinem Arbeitgeber und von mir dem Arbeitnehmer.
    also 2mal die gleiche zahl.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    wenn sie ihre krankenversicherung/krankheitskosten komplett alleine bezahlen, ohne zuschuss vom arbeitgeber etc., sollte 'nein' auch die richtige wahl sein.

    das vorliegen von arbeitslohn ueber lohnsteuerbescheinigung impliziert halt für dioe mehrzahl der faelle, das der arbeitgeber die haeflte der krankenversicherungsbeiträge bezahlt.
    mir fallen als gegenbeispiel ad hoc studenten ein, die ggf. ueber die studentische krankenversicherung versichert sind und daher der arbeitgeber ausser RV nix bezahlt.

    so oder so, die meldung will nur sichergehen, das sie wissen was sie da angekreuzt haben, das finanzamt wird das eh nochmal prüfen. die meldung können sie also eher ignorieren.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      also ich bin selbst nioch bei der knappschaft und bezahle da selbst monatlich etwas.
      es steht halt nur was zum arbeitgeberanteil zur RV eitwas da.
      in zeile 22 meiner lohnsteuerbescheinigung.
      2500€ mein arbeitgeber und 2500€ ich.
      muss da jetzt ja odfer nein hin?
      wie gesagt, bin ich selbst bei der knappschaft versichert.

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        rentenversicherung interessiert an dieser stelle nicht.

        es geht um zuzahlungen zur krankenversicherung zB durch den arbeitgeber, erhalten sie welche, zB auch in form steuerfreier zuschuesse (lstb zeile 24) muessen sie ja ankreuzen, erhalten sie keine, ist ihr angekreuztes nein richtig.

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          Bei Arbeitnehmern ist es im Grunde genommen für die Beantwortung der Frage egal, ob Sie gesetzlich oder freiwillig versichert sind. In Beiden Fällen ist ein ja anzukreuzen.

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

            Was ist denn nun richtig?ich bekomme nix vom arbeitgeber dazu.ich bezahle die knappschaft alleine.immer ja oder in meinem fall nein?zeile 24 auf der lohnsteuerbescheinigung ist leer.

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

              Hallo Jerome,
              ich verstehe Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status gerade nicht:
              RV: ja
              AV: nein
              KV: nein
              PV: nein
              also auf dem Ausdruck der elektonischen Lohnsteuerkarte nur Eintragungen in Zeile 22 und 23.
              Sind Sie Student/Werkstudent/Doktorand, und so in der studentischen Krankenversicherung?
              Mit freundlichen Grüssen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
                Hallo Jerome,
                ich verstehe Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status gerade nicht:
                RV: ja
                AV: nein
                KV: nein
                PV: nein
                also auf dem Ausdruck der elektonischen Lohnsteuerkarte nur Eintragungen in Zeile 22 und 23.
                Sind Sie Student/Werkstudent/Doktorand, und so in der studentischen Krankenversicherung?
                ah, ich seh schon jetzt kommen wir der sache näher.
                also

                RV: ja
                AV: ja
                KV: ja
                PV: ja

                nur steht beui mir in zeile 24 auf der lohnsteuerbescheinigung bei: "Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV" kein Wert drin.
                nur bei 22,23 und 25 steht ein wert drin.
                deswegen verstehe ich das jetzt nicht ganz.
                ich bekomme ja keinen zuschuss.

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                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                  Zitat von jerome Beitrag anzeigen
                  ich bekomme ja keinen zuschuss.
                  Und dein Arbeitgeber übernimmt nicht die Hälfte deiner Krankenversicherung? Wie böse.

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                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                    wenn sie normal krankenversichert sind, ist der arbeitGEBERanteil zu kranken- und pflegeversicherung auf der lohnsteuerbescheinigung auch nicht explizit aufgefuehrt.
                    die steuerfreien zuschuesse aus 24 betreffen zB freiwillig gesetzlich versicherte arbeitnehmer, wenn sie pflichtversichert steht da auch nichts drin...
                    in zeile 25 ist ihr eigener anteil zur sozialversicherung eingetragen, das umfasst neben av eben auch kv und pv. aus dieser kombination kann man erahnen, das auch seitens des arbeitgeber anteile gezahlt werden.

                    die betraege im einzelnen koennen sie ihrer sv-meldung oder gehaltsabrechnung vom arbeitgeber entnehmen, dort sollten auch die arbeitgeberanteile aufgefuehrt sein.

                    insgesamt wuerde ich jetzt mal vermuten sie sind ganz normaler pflichtversicherter arbeitnehmer (dazu gehört auch gleitzone oder dergleichen) und ihr arbeitgeber bezahlt einen entsprechenden anteil an KV und PV.

                    somit müssen sie zwingend JA ankreuzen.

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                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                      alles klar. dann werde ich das dann mal so machen
                      danke.

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                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                        so und jetzt noch etwas.
                        Altersvorsorgebeiträge

                        37 ja
                        bescheinigung des anbieters habe ich alles ausgefüllt.
                        41 ich bin unmittelbar begünstigt

                        dann gehts los.
                        zeile 42-50 sollen beträge rein. kann ich da alles 0 eintragen, da ich seit 2005 durchgehend arbeiten war und immernoch bin. auch habe ich keine der leistungen bekommen, welche dort aufgeführt sind.

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                          #13
                          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                          Zitat von jerome Beitrag anzeigen
                          zeile 42-50 sollen beträge rein. kann ich da alles 0 eintragen, da ich seit 2005 durchgehend arbeiten war und immernoch bin. auch habe ich keine der leistungen bekommen, welche dort aufgeführt sind.
                          Das ist irgendwie kompliziert mit dir. Warst seit 2005 arbeiten, hast aber 2008 kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt erzielt. Wäre es nicht eine gute Idee, das zu machen, was in der Anleitung steht, den vom Arbeitgeber übergebenen Ausdruck mit den an die Sozialversicherung gemeldeten Daten und Beträgen rauszusuchen, und dort das beitragspflichtige Bruttoentgelt abzuschreiben?
                          Zuletzt geändert von neysee; 18.02.2010, 00:01.

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                            #14
                            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                            Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                            Das ist irgendwie kompliziert mit dir. Warst seit 2005 arbeiten, hast aber 2008 kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt erzielt.
                            hm. also ich glaub das passt jetzt mit dem vorherigem.
                            habe da jetzt ja angekreutzt.
                            also ich glaub ich hab da nutr nicht ganz durchgeblickt. ich arbeite seit 2005 bei bertelsmann. ich glaube schon dass das ein steuerpflichtiger arbeitgeber ist und auch die häklfte meiner kv bezahlt.

                            auf meiner monatlichen abrechnung wird auch eine kv aufgeführt.
                            das passt also alles jetzt.
                            aber oben jetzt ein neues prob.

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                              #15
                              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

                              Zitat von jerome Beitrag anzeigen
                              aber oben jetzt ein neues prob.
                              Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn du 2008 beitragspflichtiges Entgelt im Sinne der Rentenversicherung erzielt hast, würde ich es einfach eintragen.
                              Wenn du dir sicher bist, dass das und die anderen Zeilen für dich wirklich nicht zutreffen, kannst du die Angaben zu Riester löschen, denn dann kannst du die Beiträge nicht absetzen.
                              Es liegt also in deinem eigenen Interesse, nochmal zu überlegen, ob es sich bei dem, was du seit 2005 getan hast, nicht eventuell doch um eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung gehandelt hat.

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