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Anlage Vorsorgeaufwand

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    #16
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand

    sag ich ja gerade.
    es ist ein sozialversicherungspflichtiges verhältnis. ich bin da nicht so bewandert sorry.ich habe auch alles eingetragen und angegeben was ich angeben sollte und auch musste.
    auf meinem Lohnsteuerbescheid steht auch drauf : Arbeitnehmeranteil am gesamtsiozialversicherungsbeitrag; 2771,59€ Diesen betrag habe ich auch angegeben.
    Rente habe ich auch noch keine bekommen. ich bin erst 25Jahre.
    Brutto habe ich 26,000€.
    Lohnsteuer 3,465€

    also ich denke da ist alles sozipflichtig.
    ist auch alles so eingetragen und gemacht wie es soll.

    Jetzt aber das mit den zeilen da, bitte.

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      #17
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn du 2008 beitragspflichtiges Entgelt im Sinne der Rentenversicherung erzielt hast, würde ich es einfach eintragen.
      Wenn du dir sicher bist, dass das und die anderen Zeilen für dich wirklich nicht zutreffen, kannst du die Angaben zu Riester löschen, denn dann kannst du die Beiträge nicht absetzen.
      Es liegt also in deinem eigenen Interesse, nochmal zu überlegen, ob es sich bei dem, was du seit 2005 getan hast, nicht eventuell doch um eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung gehandelt hat.
      meinst du zeile 42? wäre also mein bruttoentgeld von 2008 dort einzutragen? hab das mal gegooglet. ich glaube ich verstehe jetzt was du meintest. hab nicht gewusst was du meinst bis ich nochmal über zeile 42 stolperte. da habe ioch jetzt das brutto von 2008 eingetragen. ist das korrekt?
      Zuletzt geändert von jerome; 18.02.2010, 00:33.

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        #18
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand

        Das Bruttoentgelt 2008 ist schonmal ein guter Anhaltspunkt. Da es aber Gehaltsanteile geben kann, die sich bzgl. Steuer und Sozialversicherung unterscheiden, macht man, wie gesagt, am Besten das, was in der Hilfe zu Zeile 42 steht:

        Man nimmt seinen Ordner oder Schnellhefter mit den Lohnabrechnungen usw.,
        sucht darin die vom Arbeitgeber ausgehändigte Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung (die man u.a. daran leicht erkennt, dass der Hinweis, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelt, das man gut aufbewahren soll, nicht nur in deutsch sondern in einem halben Dutzend weiteren Sprachen draufsteht) für den Zeitraum 2008,
        liest das der Sozialversicherung gemeldete Jahresentgelt ab,
        trägt diese Zahl in Zeile 42 ein.

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          #19
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand

          super jetzt verstehen wir uns, danke

          endlich ist das rätsel gelöst

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            #20
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand

            Supi, das hat mir jetzt auch sehr geholfen :-)

            Allerdings deckt sich mein SV Anteil von 2008 mit meinem Bruttoentgelt 2008.
            Ist das normal? Ich bin der Meinung ja, aber ich bekomme den Hinweis in der Berechnung angezeigt, dass evtl. eine Doppelaufführung vorliegt.

            Was meint ihr?

            Danke schonmal und liebe Grüße
            Nicole

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              #21
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand

              Moinsen,
              bin sv-pflichter Arb.nehmer, Ehefrau ist geringfügig Beschäftigte. In Zeile 10 setze ich für mich das Kreuz bei "Ja"... und für meine Frau?

              ups... habe da selbst etwas gefunden...

              "Zeile 10 (...) Bei Ehegatten, die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten."
              Zuletzt geändert von ; 08.06.2010, 08:45.

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