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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

    Hallo Forum,

    2012 war ich im Rahmen verschiedener Dienstreisen für meinen Arbeitgeber unterwegs. Dieser hat mir anschließend die jeweils geltenden Pauschalbeträge als Verpflegungszuschuss gezahlt (6, 12 bzw. 24 EUR).
    Die Jahresgesamtsumme ist auf meiner LS-Bescheinigung in Zeile 20 eingetragen.

    Lt. Elster Formular muss ich diese Summe nun in Zeile 51 oder (sic!) 56 übertragen.
    Ok - sehe ich ein, kann ich gerne machen. In Zeile 56 ist wahrscheinlich sinnvoller.

    Meine Frage(n):
    Muss ich nun auch in Zeile 49 etwas eintragen?
    Wenn ja, kann ich da dann einfach denselben Betrag eintragen?
    Muss ich da noch irgendetwas beschreiben?

    Als Info: Ich habe die tatsächlichen Verpflegungskosten, die idr. ja über den ausgezahlten Zuschüssen liegen, nicht dokumentiert und will hier auch nichts geltend machen.


    Vielen Dank im Voraus
    Gruß
    trigonator

    #2
    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

    "Als Info: Ich habe die tatsächlichen Verpflegungskosten, die idr. ja über den ausgezahlten Zuschüssen liegen, nicht dokumentiert und will hier auch nichts geltend machen.!"

    Was du willst, oder nun musst, sind zweierlei.
    Die Auszahlungen verringern, die Pauschberäge erhöhen?

    Wende dich an einen StB oder LstHV.

    Steuerberatung darf hier nicht stattfinden.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

      Ich habe mal testweise einen Betrag in Zeile 56 eingetragen. Es gab dann zwar eine grüne Fehlermeldung (die man also wegklicken kann), auf die Höhe der Steuer hatte das aber keinen Einfluss.

      Grundsätzlich solltest Du natürlich die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse nicht unterschlagen. Schau ob der Eintrag einen Einfluss auf die errechnete Steuer hat. Wenn ja, dann müsstest Du auch die entsprechenden Werbungskosten angeben.

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        #4
        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

        Hallo L.E.Fant, danke für deine Antwort.

        Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse möchte ich ja gar nicht unterschlagen.
        Im Gegenteil - ich möchte ja alles korrekt angeben (mit so wenig Aufwand wie möglich). Ich finde allerdings, dass diese Formulare samt Erklärungen für Neulinge oftmals eher verwirrend als aufklärend sind.

        Wie schaue ich denn, ob der Eintrag einen Einfluss auf die errechnete Steuer hat?

        VG
        trigonator

        @stiller: du bist ja freundlich. Wenn du mir nicht helfen möchtest oder kannst, dann lass es halt, aber spar' dir den Kommentar!
        Zu deiner Frage, was ich will: was für einen Sinn würde es machen gesetzlich vorgegebene Pauschbeträge erhöhen zu wollen?
        Was ich will ist, dieses Formular korrekt auszufüllen.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

          L.E.Fant "Grundsätzlich solltest Du natürlich die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse nicht unterschlagen."

          Führen nicht gerade "eingetragene" aber nicht erklärte Eintragungen zu Problemen?
          Zuletzt geändert von stiller; 13.11.2013, 20:16.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

            @trigonator

            "@stiller: du bist ja freundlich. Wenn du mir nicht helfen möchtest oder kannst, dann lass es halt, aber spar' dir den Kommentar!
            Zu deiner Frage, was ich will: was für einen Sinn würde es machen gesetzlich vorgegebene Pauschbeträge erhöhen zu wollen?
            Was ich will ist, dieses Formular korrekt auszufüllen."

            O.K. Suche weiter, wenn du Hilfe zur Selbstsuche ablehnst. Wenn du aber irgendetwas "nicht angeben willst" suche weiter, hier helfe ich nicht!

            "trigonator: Was ich will ist, dieses Formular korrekt auszufüllen."
            Dann rödel endlich deine Reisekosten in Verpflegung, Übernachtung, Fahrkosten, Parkkosten und sonstige auf und verrechne sie mit deinen Erstattungen!!!
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Führen nicht gerade "eingetragene" aber nicht erklärte Eintragungen zu Problemen?
              Ich hoffe nicht. Zumindest nicht mit ElsterFormular. Ich unterstelle mal dass die Erklärung dann im Finanzamt genauso durchläuft, wenn sie nicht wegen was anderem auffällt.

              (Hab jetzt wieder mal mein fundiertes Halbwissen erläutert )

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                #8
                AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

                "Ich hoffe nicht. Zumindest nicht mit ElsterFormular. Ich unterstelle mal dass die Erklärung dann im Finanzamt genauso durchläuft"

                Ich glaube, ein Widerspruch zwischen Kosten und steuerfreier Erstattung läuft nie durch!
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

                  Hallo,

                  man trägt einfach in die Kurzformzeile die wirklich berechtigten Pauschalen ein, dazu ein kurzer Text mit dem Was und Wie oft (Beispiele:
                  |10xDienstreise a 3 Tage = 30x24 Euro| oder
                  |3xMontage a 5 Tage = 15x24 Euro und 1xDienstreise a 10h = 1x6 Euro|).

                  Dann natürlich noch die steuerfrei erhaltenen Beträge, hier in Zeile 56 (das muss nicht unbedingt der gleiche Betrag wie weiter oben sein).


                  >>>Wie schaue ich denn, ob der Eintrag einen Einfluss auf die errechnete Steuer hat?

                  Extra dafür gibt es bei Elster doch die Berechnungsfunktion (Symbol Taschenrechner).


                  @stiller:
                  >>>Wenn du aber irgendetwas |nicht angeben willst| suche weiter, hier helfe ich nicht!

                  Was meinst du mit dieser Aussage (und auch der in deinem ersten Beitrag)?
                  Meinst du, der TE will eine zwingende Angabe nicht machen?
                  Dann hast du es wohl falsch verstanden, er will doch nur seine realen Kosten nicht absetzen (was eh' nicht geht, die Pauschale ist das Maximum).
                  Und absetzen MUSS man überhaupt nichts.


                  >>>Führen nicht gerade |eingetragene| aber nicht erklärte Eintragungen zu Problemen?

                  Wie unterscheidest du denn zwischen eingetragen und erklärt?


                  >>>Ich glaube, ein Widerspruch zwischen Kosten und steuerfreier Erstattung läuft nie durch!

                  Warum denn nicht? Der Arbeitgeber muss doch gar nichts erstatten, oder auch nur einen Teil. Erst wenn die steuerfreie Zahlung HÖHER als die abgesetzte Pauschale weiter oben ist, kann es Probleme geben (mindestens wird dann nachversteuert, u.U. gibt es auch Probleme mit der Sozialversicherung).

                  Stefan

                  PS: Anführungszeichen gehen mal wieder nicht, daher durch | ersetzt.
                  Zuletzt geändert von reckoner; 14.11.2013, 00:29.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

                    "@stiller:
                    >>>Wenn du aber irgendetwas |nicht angeben willst| suche weiter, hier helfe ich nicht!

                    Was meinst du mit dieser Aussage (und auch der in deinem ersten Beitrag)?
                    Meinst du, der TE will eine zwingende Angabe nicht machen?
                    Dann hast du es wohl falsch verstanden, er will doch nur seine realen Kosten nicht absetzen (was eh' nicht geht, die Pauschale ist das Maximum).
                    Und absetzen MUSS man überhaupt nichts."

                    Ich meinte folgendes:
                    Im anderen thread bereits diskutiert und selbst erlebt und fast verzweifelt:
                    sinngemässe Plausi: Sie haben steuerfreie Erstattungen eingetragen, aber keine Ausgaben.
                    Ende vom Lied war, die Erstattungen für Fahrten-Wohnung wurden weggelassen - das FA hat dennoch nachgefragt, anschliessend mit dem AG verhandelt, doch bitte richtig zu bescheinigen, weil es meist keine Arbeitsstätte beim Leiharbeiter gibt.

                    Sorry, wenn ich mich im Ton vergriffen haben sollte.
                    Zuletzt geändert von stiller; 14.11.2013, 18:06.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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                      #11
                      AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

                      Hallo stiller,

                      >>>Ende vom Lied war, die Erstattungen für Fahrten-Wohnung wurden weggelassen

                      Das geht natürlich nicht, Einkünfte MUSS man erklären (und auch solche Fahrtkostenerstattungen sind - erst einmal - Einkünfte).


                      >>>Sorry, wenn ich mich im Ton vergriffen haben sollte.

                      Klar, kein Problem.
                      Mir ging es übrigens auch darum, dass du gleich im ersten Beitrag die "Steuerberatung ist hier nicht erlaubt"-Karte gespielt hast, der Fragesteller aber meiner Ansicht nach nur wissen wollte, wie er die Pauschale richtig einträgt, damit es sich am Ende mit der steuerfreien Zahlung aufhebt (so soll es ja oft sein).
                      Steuerberatung nenne ich eine solche Ausfüllhilfe nämlich noch nicht.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit | Zeilen 49 bzw. 56

                        reckoner:

                        "man trägt einfach in die Kurzformzeile die wirklich berechtigten Pauschalen ein, dazu ein kurzer Text mit dem Was und Wie oft. (...) Dann natürlich noch die steuerfrei erhaltenen Beträge, hier in Zeile 56 (das muss nicht unbedingt der gleiche Betrag wie weiter oben sein)."

                        und

                        " (...) der Fragesteller aber meiner Ansicht nach nur wissen wollte, wie er die Pauschale richtig einträgt, damit es sich am Ende mit der steuerfreien Zahlung aufhebt (so soll es ja oft sein)."


                        Hallo reckoner,

                        vielen Dank!!

                        Exakt das war meine Frage und deine Antwort trifft den Nagel auf den Kopf.
                        Ich trage einfach mit kurzer Erklärung die berechtigten (Zeile 49) und dann die ausgezahlten (Zeile 56) Pauschalen ein, die Summen heben sich auf und alles hat seine Richtigkeit.


                        Die Berechnungsfunktion im ELSTER Formular hatte ich bisher komplett übersehen - sehr praktisch, danke für den Hinweis!


                        Beste Grüße
                        trigonator

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