Liebe Forenmitglieder,
peinliche, aber möglicherweise folgenschwere Geschichte: bei der Anfertigung einer Steuererklärung habe ich leider aus Versehen die falsche Steuerklasse angegeben (1 statt 6). Als mir der Fehler aufgefallen ist, hatte ich die Datei allerdings über die Elster-Software bereits ans Finanzamt versendet. Beim "zweiten" Versuch war ich wiederum allerdings etwas voreilig - dabei habe ich zuerst die Erklärung für die Steuerklasse 1 abgeschickt, ohne die Erklärung für die 6 hinzuzufügen (hier hatte ich den Punkt "Steuererklärung hinzufügen" schlichtweg übersehen). Als ich die Daten für die Steuerklasse 6 in einer dritten Erklärung abschicken wollte, wurde mir die Sache erst ganz klar.
Insgesamt liegen nun also drei Erklärungen im Onlinespeicher des Finanzamtes, von denen allerdings nur eine die "richtige" ist. Die komprimierte, schriftliche Erklärung erfolgt natürlich nur für die Version mit den beiden richtig erfassten Steuerklassen. Ich frage mich nun, ob die beiden Fehlexemplare gewissermaßen "verfallen", wenn keine schriftliche Erklärung nachfolgt oder ob ich versuchen sollte, jemanden beim Amt darüber zu informieren.
Vielleicht kann mir jemand mit einem Erfahrungswert aushelfen? Das wäre ganz großartig!
peinliche, aber möglicherweise folgenschwere Geschichte: bei der Anfertigung einer Steuererklärung habe ich leider aus Versehen die falsche Steuerklasse angegeben (1 statt 6). Als mir der Fehler aufgefallen ist, hatte ich die Datei allerdings über die Elster-Software bereits ans Finanzamt versendet. Beim "zweiten" Versuch war ich wiederum allerdings etwas voreilig - dabei habe ich zuerst die Erklärung für die Steuerklasse 1 abgeschickt, ohne die Erklärung für die 6 hinzuzufügen (hier hatte ich den Punkt "Steuererklärung hinzufügen" schlichtweg übersehen). Als ich die Daten für die Steuerklasse 6 in einer dritten Erklärung abschicken wollte, wurde mir die Sache erst ganz klar.
Insgesamt liegen nun also drei Erklärungen im Onlinespeicher des Finanzamtes, von denen allerdings nur eine die "richtige" ist. Die komprimierte, schriftliche Erklärung erfolgt natürlich nur für die Version mit den beiden richtig erfassten Steuerklassen. Ich frage mich nun, ob die beiden Fehlexemplare gewissermaßen "verfallen", wenn keine schriftliche Erklärung nachfolgt oder ob ich versuchen sollte, jemanden beim Amt darüber zu informieren.
Vielleicht kann mir jemand mit einem Erfahrungswert aushelfen? Das wäre ganz großartig!
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