Hallo zusammen,
ich habe bei der Steuererklärung meiner Schwägerin nun bereits zum 2. mal in Folge ein Problem mit der Steuerberrechnung bzgl. der Riesterzulagen. Meine Schwägerin und ihr Mann haben je einen Riestervertrag, es gibt 1 Kind (vor 2008 geboren) auf die Mutter. Zulagen in Summe also 493 € (2 mal 154 € zzgl. 185 € Kinderzulage).
Die Elster-Steuerberrechnung hat 241 € Zulagenanteil als abzugsfähige AV-Beiträge bei den Sonderausgaben berücksichtigt; lt. Bescheid wurden hier aber nun die vollen 493 € berücksichtigt. Das verringert zwar erstmal das zu versteuernde Einkommen, da die Zulage aber am Ende wieder drauf gerechnet wird, ist dies sehr ungünstig.
Wie gesagt, letztes Jahr ist das auch schon passiert. Mir ist schon klar, das geschaut wird, ob die Steuerersparnis günstiger ist oder die Zulage. Aber muss Elster das nicht schon beim rechnen wissen? Wieso weicht die Berechnung vom Bescheid ab?
Weiß jemand Rat?
Viele Grüße
Steph
ich habe bei der Steuererklärung meiner Schwägerin nun bereits zum 2. mal in Folge ein Problem mit der Steuerberrechnung bzgl. der Riesterzulagen. Meine Schwägerin und ihr Mann haben je einen Riestervertrag, es gibt 1 Kind (vor 2008 geboren) auf die Mutter. Zulagen in Summe also 493 € (2 mal 154 € zzgl. 185 € Kinderzulage).
Die Elster-Steuerberrechnung hat 241 € Zulagenanteil als abzugsfähige AV-Beiträge bei den Sonderausgaben berücksichtigt; lt. Bescheid wurden hier aber nun die vollen 493 € berücksichtigt. Das verringert zwar erstmal das zu versteuernde Einkommen, da die Zulage aber am Ende wieder drauf gerechnet wird, ist dies sehr ungünstig.
Wie gesagt, letztes Jahr ist das auch schon passiert. Mir ist schon klar, das geschaut wird, ob die Steuerersparnis günstiger ist oder die Zulage. Aber muss Elster das nicht schon beim rechnen wissen? Wieso weicht die Berechnung vom Bescheid ab?
Weiß jemand Rat?
Viele Grüße
Steph
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