Hallo,
ich habe folgenden Fall.
Ich war vom 01.09. - 24.09. "arbeitslos im Krankenstand". Also ich bin vor der Arbeitslosigkeit erkrankt.
Danach habe ich einen neuen Job angenommen. Arbeitsvertrag läuft ab dem 25.09.
Die Einarbeitung lief bis zum 15.10. Meinen Zweitwohnsitz (die neue Wohnung) habe ich entsprechend erst ab dem 15.10. angemietet.
Verpflegungspauschale habe ich von meinem Arbeitgeber nicht erhalten - sondern nur die Hotelübernachtung inkl Frühstück.
Wie kann ich das alles nun rechtlich sauber in meine Steuererklärung eintragen?
Gruß Berliner
ich habe folgenden Fall.
Ich war vom 01.09. - 24.09. "arbeitslos im Krankenstand". Also ich bin vor der Arbeitslosigkeit erkrankt.
Danach habe ich einen neuen Job angenommen. Arbeitsvertrag läuft ab dem 25.09.
Die Einarbeitung lief bis zum 15.10. Meinen Zweitwohnsitz (die neue Wohnung) habe ich entsprechend erst ab dem 15.10. angemietet.
Verpflegungspauschale habe ich von meinem Arbeitgeber nicht erhalten - sondern nur die Hotelübernachtung inkl Frühstück.
Wie kann ich das alles nun rechtlich sauber in meine Steuererklärung eintragen?
Gruß Berliner
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