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Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

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    Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

    Hallo,
    ich habe folgenden Fall.
    Ich war vom 01.09. - 24.09. "arbeitslos im Krankenstand". Also ich bin vor der Arbeitslosigkeit erkrankt.
    Danach habe ich einen neuen Job angenommen. Arbeitsvertrag läuft ab dem 25.09.
    Die Einarbeitung lief bis zum 15.10. Meinen Zweitwohnsitz (die neue Wohnung) habe ich entsprechend erst ab dem 15.10. angemietet.
    Verpflegungspauschale habe ich von meinem Arbeitgeber nicht erhalten - sondern nur die Hotelübernachtung inkl Frühstück.

    Wie kann ich das alles nun rechtlich sauber in meine Steuererklärung eintragen?

    Gruß Berliner

    #2
    AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

    Hallo,

    was genau ist denn dein Problem? Ich versuche aber mal einen Schnellüberblick:

    Du hast doch sicher zwei(?) Lohnsteuerbescheinigungen, die übernimmst du einfach in die Anlage N (man kann dort mehrere Lohnsteuerbescheinigungen "hinzufügen").

    Und von den Lohnersatzleistungen solltest du auch Bescheinigung(en) haben, das gehört direkt in die Anlage N (erste Seite unten).

    Dann alle Fahrten zum Arbeitsplatz auf der 2. Seite der Anlage N eintragen (auch dort kann man mehrere Fälle darstellen).

    Bleibt noch die Wohnung: Da ist mir nicht klar, wie das ist/war. Ist es eine Zweitwohnung, oder bist du umgezogen? Bitte mal den genauen Ablauf schildern (bis wann die alte Wohnung bezahlt, ab wann die neue, und wann im Hotel?).

    Stefan

    PS: Die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen (eintragen brauchst du da nicht unbedingt etwas, das meiste kommt automatisch, aber einfügen muss man die Anlage).
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

      Hallo Stefan,
      mit der Wohnung ist es wie folgt.

      Mein Erst-Wohnsitz ist in NRW (alte Wohnung - die ich mir mit meiner Freundin teile). Dort teilen wir uns die Miete - jeder zahlt 325 Euro (Warmmiete 650 Euro).
      Mein Zweit-Wohnsitz ist jetzt die neue Wohnung in Bayern.
      Die alte Wohnung zahle ich natürlich weiterhin anteilig - da meine Freundin dort noch wohnt.
      Die neue Wohnung zahle ich alleine. In die neue Wohnung bin ich laut Mietvertrag zum 15.11.13 gezogen. Ich habe einen Firmenwagen mit Privatnutzung (1%-Versteuerung) - daher darf ich wahrscheinlich keine Fahrten aufschreiben - oder?

      Gruß

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        #4
        AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

        Hallo,

        >>>Die alte Wohnung zahle ich natürlich weiterhin anteilig - da meine Freundin dort noch wohnt.

        OK, dann ist die neue Wohnung wirklich eine Zweitwohnung, google mal nach "doppelte Haushaltsführung" (ich will hier nämlich nicht alles von Anfang an erklären, wir müssen das Rad ja nicht neu erfinden). Wenn dann noch Fragen sind, kannst du gerne nochmal hier aufschlagen.


        >>>Ich habe einen Firmenwagen mit Privatnutzung (1%-Versteuerung) - daher darf ich wahrscheinlich keine Fahrten aufschreiben - oder?

        Doch, darfst du. Und zwar auch die Heimfahrten in die Hauptwohnung.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

          Das darf ich??? Ein Freund hat zu mir gesagt das er denkt das das Betrug wäre. Das Benzin und das Auto zahlt ja die "Firma" und ich zahle ja nur diesen Fix-Betrag pro Monat.
          Jetzt bin ich doch sehr überrascht! :-)

          Eine Frage habe ich jetzt doch noch.
          Ich war ja vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn des Mietvertrages in der Einarbeitungsphase. Da kann ich doch Mehraufwand geltend machen oder? Hotel mit Frühstück hat die Firma gezahlt. Somit blieben mir die Kosten für Mittag- und Abendessen.

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            #6
            AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

            Hallo,

            >>>Das darf ich??? Ein Freund hat zu mir gesagt das er denkt das das Betrug wäre.

            Ich muss einschränkend sagen, dass ich nur von der Entfernungspauschale sprach (also keine Kundenbesuche etc.). Die Entfernungspauschale gilt für den täglichen Weg zur Arbeit, einfache Strecke.
            Außerdem kannst du maximal 4500 Euro (=15000 km) pro Jahr absetzen, darüber hinaus möchte ich mich nicht ganz festlegen, es gibt da unterschiedliche Einschätzungen (siehe etwa hier: http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1021138&r=threadview&t=4002705&pg=1).


            >>> Das Benzin und das Auto zahlt ja die "Firma" und ich zahle ja nur diesen Fix-Betrag pro Monat.

            Ja eben, du zahlst für das Fahrzeug (man könnte auch sagen, dass du es vom Arbeitgeber gemietet hast).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

              Dann reden wir glaub ich aneinander vorbei!
              Ich arbeite von daheim aus. Also mein Startpunkt ist meine Zweitwohnung und von der nehme ich dann Termine beim Kunden wahr. Ich habe also kein Büro.
              Welche Km kann ich jetzt dann angeben? Kann ich in diesem Fall dann überhaupt Km angeben?
              Bin gerade etwas verwirrt! :-)

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                #8
                AW: Arbeitslosigkeit, Zweitwohnsitz und Einarbeitung - wie kann ich das machen?

                Hallo,

                >>>Dann reden wir glaub ich aneinander vorbei!
                Ich arbeite von daheim aus.

                Ja, sorry, da war ich von anderen Voraussetzungen ausgegangen - halt ein 'normaler' fester Arbeitsplatz. Wenn es einen solchen nicht gibt, gibt es auch keine Entfernungspauschale.

                Ich würde sagen, dass dann keine Fahrtkosten absetzbar sind.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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