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Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartnern

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    Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartnern

    Liebe Spezialisten,

    folgender Sachverhalt (es geht um die ESt 2013):

    SIE: unmittelbar Begünstigt
    ER: mittelbar Begünstigt (wg. Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente)
    Zusammenveranlagung.
    Beide haben einen zertifizierten Vertrag.
    ER hat seinen Riestervertrag bereits mit EUR 2.160 bespart.
    Für SIE ist keine Beitragszahlung geplant.

    Und nun die Fragen:

    1. Können die beiden den Sonderausgabenabzugsbetrag i.H.v. EUR 2.160 auf diese Weise in Anspruch nehmen, oder müßten die Beiträge von einem Vertrag auf den anderen umgebucht werden?

    2. Falls diese Konstellation i.O. ist und den Sonderausgabenabzug zuläßt; Muß SIE dann trotzdem noch einen zusätzlichen Beitrag (evtl. EUR 60) in ihren Vertrag einzahlen, oder kann der auch bei EUR 0,00 stehen bleiben?

    3. Würde es Sinn machen, evtl. auch noch den Vertrag von IHR auzufüllen?

    Und bitte glaubt mir, ich habe mir schon einen Wolf gesucht... Aber noch keine wirklich schlüssige Antwort gefunden.

    Ich danke vielmals.
    VG Harvey

    #2
    AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

    Hallo Harvey17,

    seit 2012 muss man mindestens 60 Euro zahlen ohne Beitrag gibt es keine Begünstigung mehr meines Wissens.

    Tschüß

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      #3
      AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

      Am sinnvollsten wäre, künftig auf den Vertrag der Frau 2.100 und auf den Vertrag des Mannes nur 60 Euro einzuzahlen, wenn die Begünstigung wirklich so ist, wie geschildert. Aber holzgoe hat auf alle Fälle recht, Zulage nur dann, wenn mind. 60 Euro eingezahlt werden.

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        #4
        AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

        Eine Konstellation, in der der unmittelbar begünstigte Ehegatte nichts zahlt, wäre sehr ungünstig, denn nach Auffassung der Finanzbehörden (s. BMF-Schreiben zur Steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge vom 24.7.2013) ist der andere Ehegatte nur dann mittelbar begünstigt, wenn insbesondere beide einen eigenen Riestervertrag haben und

        "der nicht unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte/Lebenspartner Altersvorsorgebeiträge in Höhe von mindestens 60 Euro auf seinen Altersvorsorgevertrag geleistet hat. Eine anteilige Zahlung ist nicht ausreichend; dies gilt auch, wenn dieser Ehegatte/Lebenspartner innerhalb des Beitragsjahres verstirbt" (Rz. 21)

        In diskutierten Fall verliert der andere Ehegatte, der 2160 Euro gezahlt hat, daher seine mittelbare Begünstigung und somit Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug.

        Wie man darüber hinaus seine Beiträge verteilt, hängt davon ab, ob man den Zulagenanspruch minimieren oder maximieren will. Sämtliche Rechenwege hierzu sind in o.a. BMF-Schreiben dargestellt.

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          #5
          AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

          @Kloebi, es ging um meine Frage nicht um die Gestaltung der Zukunft, sondern um 2013!

          @holzgoe, wie Sie lesen könnten, haben wir 2.060,-- in einem Vertrag eingezahlt. Somit sind die EUR 60,-- wohl erbracht. Somit 6 setzen. Frage nicht verstanden.

          @neysee, wir haben 2 Verträge. Es ist auch niemand verstorben und wir haben auch nicht anteilig irgendetwas gezahlt. Und es geht uns auch nicht darum die Zulagen zu minimieren. 6 setzen. Thema verfehlt.

          Ich habe doch nun wirklich versucht, den Sachverhalt so einfach und trotzdem komplett darzustellen.

          Und trotzdem wird der Thread zugemüllt!

          Keine Ahnung, einfach mal Finger ruhig halten!

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            #6
            AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

            der letzte sächsische König sagte angeblich kurz vor seinem Abdanken 1918: Dann macht doch euren Dreck alleene.

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              #7
              AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

              Huch :-o

              Da bin ich aber froh, dass ich nicht geantwortet hab, und stattdessen drei kompetente Forenmitglieder zur Sau gemacht wurden ...

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                #8
                AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Da bin ich aber froh, dass ich nicht geantwortet hab, und stattdessen drei kompetente Forenmitglieder zur Sau gemacht wurden ...
                Wie ich sehe, hatte der Thread-Ersteller einen ähnliches Thema schon im Sommer. So richtig weiter gekommen ist er anscheinend nicht, weder in Bezug in Inhalt und Sozialverhalten. Ich wage daher zu bezweifeln, dass dieser Thread erfolgreicher wird.

                Übrigens hab ich mich im BMF-Schreiben tatsächlich verguckt und das nicht vor unmittelbar überlesen, ich sehe somit erstmal keinen Zwang, dass der unmittelbar Begünstigte auch mindestens den Sockelbetrag zahlen muss, insofern ist der erste Teil meines vorherigen Beitrags gegenstandslos.

                Die Kritik am letzten Absatz meines Beitrags kann ich hingegen nicht nachvollziehen. Es wurde gefragt, ob es Sinn machen kann, die Beiträge zwischen den Ehepartnern anders aufzuteilen. Ob etwas sinnvol ist, hängt davon ab, was erreicht werden soll. Dazu gehört u.a., ob der Zulagenanspruch minimiert und maximiert werden soll.

                Ich hatte sogar überlegt, das an einer Beispielrechnung plausibel zu machen, bin aber froh, dass ich mir die Zeit nicht genommen habe. Soll der Thread-Ersteller doch jemand anderen suchen, dem er Schulnoten verteilen kann.

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                  #9
                  AW: Sonderausgabenabzug Riester bei mittelbar und unmittelbar begünstigten Ehepartner

                  Sagen Sie mir bitte, wo ich jetzt falsch denke.

                  Sie schreiben, dass ER 2.160 EUR eingezahlt hat und sie keinen. Wo sind da 60 EUR erbracht ?

                  Das Jahr 2013 ist noch nicht zu Ende und damit noch gestaltbar und Sie schreiben, es geht um ESt 2013. Also IST 2013 NOCH die Zukunft.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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