Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuer 2010 - Anlage KAP füllen bei Aktienverlusten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuer 2010 - Anlage KAP füllen bei Aktienverlusten

    Hallo Experten,

    ich habe mich endlich dazu durchgerungen meine Steuererklärung für 2010 in Angriff zu nehmen.

    In dem Jahr habe ich Verluste mit Aktien erwirtschaftet. Mir stellt sich nun die Frage ob ich diese in der Anlage KAP eintragen muss, damit ich diese später einmal mit Gewinnen gegen rechnen kann? Von meinem Depot habe ich eine Erträgnisaufstellung für 2010 mit dem Punkt "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" mit dem Wert X.
    Der Erträgnisaufstellung für das Jahr 2011 konnte ich entnehmen, dass weitere Verluste aus 2011 zu den Verlusten aus 2010 addiert wurden.

    Ich würde diesem nun entnehmen, dass die Bank die Verrechnung automatisch übernimmt und ich diesen Punkt nicht in der Steuerklärung berücksichtigen brauche!?
    Sehe ich das auch richtig, dass bei Gewinnen aus Aktiengeschäften erst die Verluste verrechnet werden und erst bei ausgeglichenen Verlusten der Sparerpauschbetrag oder ggf. Steuern anfallen?

    Zusätzlich muss ich erwähnen, dass ich nur bei einer Bank ein Depot für Wertpapiere besitze und die Aktien auch erst im Jahr 2010 gekauft habe.

    Ich hoffe ich konnte mein Problem halbwegs verständlich erläutern.
    Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung.

    #2
    AW: Steuer 2010 - Anlage KAP füllen bei Aktienverlusten

    Hallo,

    >>>Von meinem Depot habe ich eine Erträgnisaufstellung

    Erträgnisaufstellung reicht nicht, für das Finanzamt brauchst du zwingend eine Steuer- oder Verlustbescheinigung (nur zur Info, bei dir ist das vermutlich nicht nötig, s.u.)


    >>>Der Erträgnisaufstellung für das Jahr 2011 konnte ich entnehmen, dass weitere Verluste aus 2011 zu den Verlusten aus 2010 addiert wurden.

    Das deutet darauf hin, dass du keine Verlustbescheinigung beantragt hast (bei der Bank, geht immer bis zum 15. Dezember). Wenn das auch in den anderen Jahren nicht geschehen ist, dann steht der Verlust immer noch bei der Bank und wird mit den nächsten Aktiengewinnen verrechnet (diese wären dann abgeltungsteuerfrei).
    Es gehen aber nur Aktiengewinne, keine Zinsen, keine Dividenden, keine Fondsgewinne (selbst Aktienfonds scheiden aus) und auch keine Derivate (Zertifikate, Optionsscheine).


    >>>Ich würde diesem nun entnehmen, dass die Bank die Verrechnung automatisch übernimmt und ich diesen Punkt nicht in der Steuerklärung berücksichtigen brauche!?

    Genau.


    >>>Sehe ich das auch richtig, dass bei Gewinnen aus Aktiengeschäften erst die Verluste verrechnet werden und erst bei ausgeglichenen Verlusten der Sparerpauschbetrag oder ggf. Steuern anfallen?

    Ja, das siehst du richtig.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 30.12.2013, 18:56.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuer 2010 - Anlage KAP füllen bei Aktienverlusten

      Verluste werden (getrennt nach Aktien und Rest) bankintern im Verlustverrechnungstopf der Bank vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.
      Es sei denn, man beantragt bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung bei der Bank fürs FA, dann wird der Verrechnungstopf genullt (und man kann so über die Anlage KAP eine Verrechnung mit Gewinnen bei anderen Banken/Brokern erreichen).

      Kommentar


        #4
        AW: Steuer 2010 - Anlage KAP füllen bei Aktienverlusten

        Hallo,

        ich wünsche erst einmal allen ein gesundes neues Jahr.

        Vielen Dank für die blitzschnellen und hilfreichen Antworten.

        Kommentar

        Lädt...
        X