Hallo Experten,
ich habe mich endlich dazu durchgerungen meine Steuererklärung für 2010 in Angriff zu nehmen.
In dem Jahr habe ich Verluste mit Aktien erwirtschaftet. Mir stellt sich nun die Frage ob ich diese in der Anlage KAP eintragen muss, damit ich diese später einmal mit Gewinnen gegen rechnen kann? Von meinem Depot habe ich eine Erträgnisaufstellung für 2010 mit dem Punkt "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" mit dem Wert X.
Der Erträgnisaufstellung für das Jahr 2011 konnte ich entnehmen, dass weitere Verluste aus 2011 zu den Verlusten aus 2010 addiert wurden.
Ich würde diesem nun entnehmen, dass die Bank die Verrechnung automatisch übernimmt und ich diesen Punkt nicht in der Steuerklärung berücksichtigen brauche!?
Sehe ich das auch richtig, dass bei Gewinnen aus Aktiengeschäften erst die Verluste verrechnet werden und erst bei ausgeglichenen Verlusten der Sparerpauschbetrag oder ggf. Steuern anfallen?
Zusätzlich muss ich erwähnen, dass ich nur bei einer Bank ein Depot für Wertpapiere besitze und die Aktien auch erst im Jahr 2010 gekauft habe.
Ich hoffe ich konnte mein Problem halbwegs verständlich erläutern.
Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung.
ich habe mich endlich dazu durchgerungen meine Steuererklärung für 2010 in Angriff zu nehmen.
In dem Jahr habe ich Verluste mit Aktien erwirtschaftet. Mir stellt sich nun die Frage ob ich diese in der Anlage KAP eintragen muss, damit ich diese später einmal mit Gewinnen gegen rechnen kann? Von meinem Depot habe ich eine Erträgnisaufstellung für 2010 mit dem Punkt "Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien" mit dem Wert X.
Der Erträgnisaufstellung für das Jahr 2011 konnte ich entnehmen, dass weitere Verluste aus 2011 zu den Verlusten aus 2010 addiert wurden.
Ich würde diesem nun entnehmen, dass die Bank die Verrechnung automatisch übernimmt und ich diesen Punkt nicht in der Steuerklärung berücksichtigen brauche!?
Sehe ich das auch richtig, dass bei Gewinnen aus Aktiengeschäften erst die Verluste verrechnet werden und erst bei ausgeglichenen Verlusten der Sparerpauschbetrag oder ggf. Steuern anfallen?
Zusätzlich muss ich erwähnen, dass ich nur bei einer Bank ein Depot für Wertpapiere besitze und die Aktien auch erst im Jahr 2010 gekauft habe.
Ich hoffe ich konnte mein Problem halbwegs verständlich erläutern.
Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung.
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