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    keine Steuerberechnung

    Neuer Fall Typ "Dauerbrenner".
    Die vorliegenden Fälle haben mir jedoch nicht weitergeholfen.
    Darum nun meine Bitte um Hilfe.

    Die Plausibilitätsprüfung wird ohne Fehler oder Hinweise abgeschlossen.
    Dennoch:

    "Elster-Hinweise
    Für das am xx.xx.1995 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.
    [Bin alleinerziehend]

    Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

    Abbruchhinweise?

    Ich könnte die ganze Chose also auch so zum Finanzamt übermitteln, will aber verstehen, was los ist. Außerdem wüsste ich gerne, was mich unterm Strich erwartet, klar.
    Vorab danke für die Hilfe!

    #2
    AW: keine Steuerberechnung

    Die Hilfe in ElsterFormular schreibt zum Ausschlußfall folgendes:

    Ausschlussfälle Steuerberechnung
    Die folgenden Fälle können mit ElsterFormular gesendet und verarbeitet, aber nicht die Funktion der Steuerberechnung genutzt werden:

    Betriebsveräußerung gem. § 16 Abs. 4 EStG
    Es werden auf der Anlage N bei den Wegen zwischen Wohn- und regelmäßiger Arbeitsstätte Angaben zu mehr als 6 Arbeitsstätten geltend gemacht.
    Auf der Anlage R werden Angaben zu mehr als 5 gesetzlichen/privaten Renten gemacht.
    Auf der Anlage R werden Angaben zu mehr als 4 Altersvorsorgerenten gemacht.
    Auf dem Hauptvordruck wird eine Postleitzahl im Ausland zusammen mit Daten zur Ehefrau und Zusammenveranlagung eingegeben.
    Aus technischen Gründen ist in der Steuerberechnung eine Berücksichtigung von geleisteten Vorauszahlungen nicht möglich.

    Kommentar


      #3
      AW: keine Steuerberechnung

      Danke!

      Trotzdem: Alles negativ. Hm.
      Ich habe EINE feste Arbeitsstätte.
      Keine Anlage R.
      Innerdeutsche PLZ.
      Keine Ehefrau.
      Folglich keine Zusammenveranlagung.

      Habe den Papp auf mit diesem ganzen Elster-Scheiss.
      Jedes Jahr gibt es Updates(neue Versionen.
      Wohl doch eher nur Verschlimmbesserungen.
      Grrr!

      Kommentar


        #4
        AW: keine Steuerberechnung

        da es neue versionen geben muss, liegt ja nun leider schon in den staendigen gesetzesaenderungen begruendet... da kann das programm nix fuer... hoechstens die umsetzung - nunja.

        bzgl der meldung mit dem kind und kinderfreibetrag. auch bei alleinerziehend gilt zunaechst, das sie nur auf das halbe kindergeld bzw. den halben kinderfreibetrag anspruch haben, die andere haelfte steht anspruchstechnisch dem anderen leiblichen elternteil zu. das ist unabhaengig davon wer von beiden in der realität wieviel kindergeld erhaelt (ggf verrechnung mit unterhalt etc.)
        nur wenn der andere elternteil seinen unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt koennen sie ggf. den gesamten kinderfreibetrag fuer sich beantragen.

        wenn kein ausschlussfall wie dargelegt vorliegt koennte es mal wieder an den vorsorgebeitraegen hapern, enthaelt ihre lohnsteuerbescheinigung einen betrag in zeile 24?
        hier kommt es mit der aktuellsten version tatsaechlich zu problemen bei der berechnung. dazu gibt es aber tatsaechlich reichlich beitraege hier im forum ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: keine Steuerberechnung

          Besten Dank.
          Nein, in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung steht "0,00".

          Das "0,5" Kind ist kein Problem, da der Kindesunterhalt um 1/2 Kindergeld gekürzt wird, und ich daher das volle Kindergeld erhalte. War bisher so, keine Änderung.

          Habe mich entschlossen, die Steuererklärung auch ohne vorherige Berechnung abzuschicken. Falls es eine Nachzahlung geben sollte, kann es so dolle nicht sein, da ich das gleiche verdiente wie im Vorjahr und Steuerklasse II bin.

          Nochmals allen besten Dank an V.Liersee und Ihnen, Falzo, für die Kommentare!

          Gruß,
          Irmela

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