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Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

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    Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen. Wir haben im August 2013 eine Wohnung renoviert (Maler-, Schreinerarbeiten), die ab September neu vermietet worden ist.

    Wo und wie kann ich die Rechnungen der Handwerker angeben, bzw. geltend machen?

    Vielen Dank für Hilfe
    Pasta

    #2
    AW: Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

    Hallo

    Anlage V Zeile 39

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

      Vielen Dank!

      Pasta

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        #4
        AW: Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

        Ich möchte darauf verweisen, dass bei Handwerker- sowie haushaltsnahen Dienstleistungen stets durch die jeweilige Fa. in der Rechnung ausgewiesen werden sollte, wie hoch die Montagelohnleistungen sind. Ansonsten muss dieses dann selbst errechnet werden! Alle Rechnungen müssen von Konto zu Konto beglichen worden sein; so die gesetzliche Voraussetzung! Die kommen im Mantelbogen auf Seite 3 hinein; der Rest der Rechnungssumme muss in die Anlage V (da Vermietung danach vorgesehen ist) eingearbeitet werden. Welches Jahr es betrifft, ist auch zu beachten, da eventuell vorweggenommene Kosten im Vorjahr geltend zu machen sind, wenn die Vermietung im nachfolgenden Jahr passiert. Das ist bitte zu beachten. Frage einen kompetenten Lohnsteuerhilfeverein zur Sachlage, wobei Du dort Mitglied werden musst. Bei so einer Sachlage machen die meisten Steuerlaien die größten Fehler und merken es noch nicht einmal! Also Augen auf und durch!

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          #5
          AW: Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

          Zitat von Steuerehrlich Beitrag anzeigen
          Ansonsten muss dieses dann selbst errechnet werden!
          Ansonsten gilt der Rechnungsbetrag als einheitlich für die Gesamtleistung in Rechnung gestellt. Arbeitslohn kann daraus nicht errechnet werden.




          Zitat von Steuerehrlich Beitrag anzeigen
          Die kommen im Mantelbogen auf Seite 3 hinein
          Das gilt aber natürlich nur für die eigengenutzte Wohnung.




          Zitat von Steuerehrlich Beitrag anzeigen
          der Rest der Rechnungssumme muss in die Anlage V (da Vermietung danach vorgesehen ist) eingearbeitet werden
          Wenn es sich um Vermietung handelt, dann gehört der Rechnungsbetrag komplett in die Anlage V.

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            #6
            AW: Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

            Zitat von Steuerehrlich Beitrag anzeigen
            Ich möchte darauf verweisen, dass bei Handwerker- sowie haushaltsnahen Dienstleistungen stets durch die jeweilige Fa. in der Rechnung ausgewiesen werden sollte, wie hoch die Montagelohnleistungen sind. Ansonsten muss dieses dann selbst errechnet werden! Alle Rechnungen müssen von Konto zu Konto beglichen worden sein; so die gesetzliche Voraussetzung! Die kommen im Mantelbogen auf Seite 3 hinein; der Rest der Rechnungssumme muss in die Anlage V (da Vermietung danach vorgesehen ist) eingearbeitet werden. Welches Jahr es betrifft, ist auch zu beachten, da eventuell vorweggenommene Kosten im Vorjahr geltend zu machen sind, wenn die Vermietung im nachfolgenden Jahr passiert. Das ist bitte zu beachten. Frage einen kompetenten Lohnsteuerhilfeverein zur Sachlage, wobei Du dort Mitglied werden musst. Bei so einer Sachlage machen die meisten Steuerlaien die größten Fehler und merken es noch nicht einmal! Also Augen auf und durch!

            Sorry, aber was du schreibst geht am Thema vorbei.
            Renovierungsarbeiten einer _vermieteten_ Wohnung sind _nicht_ als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen abzugsfähig. Sondern stellen Werbungskosten bei V+V dar!
            Mfg

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              #7
              AW: Renovierung einer Wohnung, die vermietet werden soll

              Wieder ein Grund darauf hinzuweisen, dass dies hier ein Anwenderforum für ELSTER und kein Steuerberatungsforum ist. Falsche Auskünfte können den Fragenden teuer zu stehen kommen!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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