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ca 13.01. 2014 und außerdem
Wann muss die Lohnsteuer-Anmeldung eingereicht werden?
Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraumes hat der Arbeitgeber die Summe der einbehaltenen Lohnsteuer bei seinem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden.
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