AW: Gewinnsparlose von Steuer absetzen
Antwort NEIN ist richtig.
Und Klingelbeutel ist auch NICHT anzugsfähig!!!
Gibt dazu sogar entsprechende Urteile...
Auch wenn die Bank einen Teil des Lospreises spendet, liegt keine abzugsfähige Spende vor. Da es wie schon erwähnt zum Einen an einer Zuwendungsbestätigung fehlt und zum Anderen steht bei dem Los doch der Gewinncharakter im Vordergrund. Und bei einer "echten" Spende, geht es um eine freiwillige Zuwendung ohne eine Gegenleistung. Hier ist die Gegenleistung die Gewinnchance, das Lotterielos. Wie auch bei der Aktion Mensch.....
Antwort NEIN ist richtig.
Und Klingelbeutel ist auch NICHT anzugsfähig!!!
Gibt dazu sogar entsprechende Urteile...
Auch wenn die Bank einen Teil des Lospreises spendet, liegt keine abzugsfähige Spende vor. Da es wie schon erwähnt zum Einen an einer Zuwendungsbestätigung fehlt und zum Anderen steht bei dem Los doch der Gewinncharakter im Vordergrund. Und bei einer "echten" Spende, geht es um eine freiwillige Zuwendung ohne eine Gegenleistung. Hier ist die Gegenleistung die Gewinnchance, das Lotterielos. Wie auch bei der Aktion Mensch.....
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