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Gewinnsparlose von Steuer absetzen

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    #16
    AW: Gewinnsparlose von Steuer absetzen

    Antwort NEIN ist richtig.

    Und Klingelbeutel ist auch NICHT anzugsfähig!!!

    Gibt dazu sogar entsprechende Urteile...

    Auch wenn die Bank einen Teil des Lospreises spendet, liegt keine abzugsfähige Spende vor. Da es wie schon erwähnt zum Einen an einer Zuwendungsbestätigung fehlt und zum Anderen steht bei dem Los doch der Gewinncharakter im Vordergrund. Und bei einer "echten" Spende, geht es um eine freiwillige Zuwendung ohne eine Gegenleistung. Hier ist die Gegenleistung die Gewinnchance, das Lotterielos. Wie auch bei der Aktion Mensch.....

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      #17
      AW: Gewinnsparlose von Steuer absetzen

      Hallo,

      noch eine Ergänzung zum "Klingelbeutel".
      Die 100€ in dem Artikel beziehen sich auf Zusammenveranlagung
      http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0001.htm

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Gewinnsparlose von Steuer absetzen

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        du kannst mal 50 € (Klingelbeutel) pauschal eintragen. Ob es anerkannt wird liegt allerdings im Ermessen des Sachbearbeiters

        Gruß FIGUL
        Um das mal aufbauend auf jim_knopf klarzustellen: Klingelgeldspenden sind mangels Zuwendungsbestätigung NICHT abzugsfähig auch keine Pauschalen. Eine Erklärung in der Steuererklärung ist eine klare Lüge und damit versuchte Steuerhinterziehung, da der Steuererklärer vom Wortlaut der Zeilen 49 ff. im Mantelbogen ausdrücklich auf beigefügte Belege verweist, die er ja gar nicht haben kann und er dies auch weiß, dass er gar keine bekommen kann. Was anderes mag es sein, wenn der Beleg (noch) nicht vorliegt, aber bekommbar wäre.

        Dass das Finanzamt wegen der geringen Auswirkung das eine oder andere Mal das nicht aufgreift oder schlichtweg übersieht, ändert daran nichts. Wenn da noch ein paar andere Sachen zusammenkommen in der Steuererklärung, wird das heikel !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #19
          AW: Gewinnsparlose von Steuer absetzen

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Leider, ich würde ja auch gern die vielen Euros, mit denen Kombacher von meinen gekauften Kästen den Regenwald rettet, von der Steuer absetzen.
          gutes Argument

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