Hallo,
ich bin Azubi bei einer Bank, ich wechsele sehr oft die Filialen, so kann es sein, dass ich Montag in Ort A, Dienstag + Mittwoch in Ort B und Donnerstag +Freitag in Ort C bin.
In meinem Ausbildungsvertrag steht:
"Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D (§ 3 Nr. 12) in Ort A und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt."
Die Bank hat ihren Hauptsitz nicht in Ort A!
In Ort A ist die Berufsschule und eine Filiale.
Was darf ich nun in der Steuererklärung angeben?
Ich hab gelesen, dass man seit kurzem nur noch einen Arbeitsort angeben darf und den Rest als Dienstfahrten (also Hin+Rück) angeben soll?
Jemand aus meinem Ausbildungsjahrgang hat mir gesagt, dass man bei allen Fahrten außer zur Berufsschule Hin- und Rückweg angeben darf.
Ich bin im letzten Jahr zu 14 verschiedenen Orten gefahren. Einer davon ist die Berufsschule, zwei Seminarorte und der Rest Filialen.
vg
jack90
ich bin Azubi bei einer Bank, ich wechsele sehr oft die Filialen, so kann es sein, dass ich Montag in Ort A, Dienstag + Mittwoch in Ort B und Donnerstag +Freitag in Ort C bin.
In meinem Ausbildungsvertrag steht:
"Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D (§ 3 Nr. 12) in Ort A und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt."
Die Bank hat ihren Hauptsitz nicht in Ort A!
In Ort A ist die Berufsschule und eine Filiale.
Was darf ich nun in der Steuererklärung angeben?
Ich hab gelesen, dass man seit kurzem nur noch einen Arbeitsort angeben darf und den Rest als Dienstfahrten (also Hin+Rück) angeben soll?
Jemand aus meinem Ausbildungsjahrgang hat mir gesagt, dass man bei allen Fahrten außer zur Berufsschule Hin- und Rückweg angeben darf.
Ich bin im letzten Jahr zu 14 verschiedenen Orten gefahren. Einer davon ist die Berufsschule, zwei Seminarorte und der Rest Filialen.
vg
jack90
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