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Werbungskosten - Fahrtkosten - verschiedene Arbeitsstätten

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    Werbungskosten - Fahrtkosten - verschiedene Arbeitsstätten

    Hallo,

    ich bin Azubi bei einer Bank, ich wechsele sehr oft die Filialen, so kann es sein, dass ich Montag in Ort A, Dienstag + Mittwoch in Ort B und Donnerstag +Freitag in Ort C bin.

    In meinem Ausbildungsvertrag steht:
    "Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach D (§ 3 Nr. 12) in Ort A und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt."

    Die Bank hat ihren Hauptsitz nicht in Ort A!
    In Ort A ist die Berufsschule und eine Filiale.

    Was darf ich nun in der Steuererklärung angeben?
    Ich hab gelesen, dass man seit kurzem nur noch einen Arbeitsort angeben darf und den Rest als Dienstfahrten (also Hin+Rück) angeben soll?

    Jemand aus meinem Ausbildungsjahrgang hat mir gesagt, dass man bei allen Fahrten außer zur Berufsschule Hin- und Rückweg angeben darf.

    Ich bin im letzten Jahr zu 14 verschiedenen Orten gefahren. Einer davon ist die Berufsschule, zwei Seminarorte und der Rest Filialen.

    vg
    jack90

    #2
    AW: Werbungskosten - Fahrtkosten - verschiedene Arbeitsstätten

    Über dieses Thema kann man entweder nur Stichworte oder einen Roman schreiben.

    Ich entscheide mich für ersteres:

    - Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte nachlesen (z.B. bei Wikipedia)
    - Konsequenzen daraus schließen: Pendlerpauschale bei regelmäßiger Arbeitsstätte mit 30Ct je Entfernungs-km und Arbeitstag, weitgehend unabhängig vom Verkehrsmittel. Fahrten zu anderen Orten sind Auswärtstätigkeiten, Fahrtkosten verkehrsmittelbezogen, bei Pkw 30 Ct je gefahrenem km, ggfs. Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand anwendbar.
    - Nach neuer BFH-Rechtsprechung gibt es maximal nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte gleichzeitig, außerdem muss es eine ortsfeste Einrichtung des AG (Betrieb oder Zweigbetrieb) sein, die Berufsschule kann es also nicht sein
    - Ab 2014 neuer Begriff der ersten Tätigkeitsstätte, dies könnte auch eine Uni, Schule oder die Betriebsstätte eines Dritten (z.B. Kunden) sein.

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      #3
      AW: Werbungskosten - Fahrtkosten - verschiedene Arbeitsstätten

      Danke für die Info.
      Wenn es heißt ab 2014 gilt das mit der ersten Tätigkeitsstätte, bedeutet das, dass ich das auf meine Steuererklärung 2013 anwende oder erst nächstes Jahr?

      Leider treffen alle Regelungen bezüglich der ersten Tätigkeitsstätte nicht zu. Muss ich morgen meinen Arbeitgeber jocmal fragen, ob der mich einer Filiale zugeordnet hat.

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        #4
        AW: Werbungskosten - Fahrtkosten - verschiedene Arbeitsstätten

        Wenn im Vertrag steht, dass Ort A die Ausbildungsstätte ist und die dortige Filiale zumindest auch aufgesucht wird, sollte dies die regelmäßige Arbeitsstätte oder künftig erste Tätigkeitsstätte sein. Alles andere wäre dann Auswärtstätigkeit.

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          #5
          AW: Werbungskosten - Fahrtkosten - verschiedene Arbeitsstätten

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          Wenn im Vertrag steht, dass Ort A die Ausbildungsstätte ist und die dortige Filiale zumindest auch aufgesucht wird, sollte dies die regelmäßige Arbeitsstätte oder künftig erste Tätigkeitsstätte sein. Alles andere wäre dann Auswärtstätigkeit.
          Das was mich dann verwundert ist, dass bei allen 8 Azubis Ort A als Ausbildungsstätte drin steht, obwohl manche niemals in der Filiale in Ort A (sondern in anderen, die 40-70km entfernt sind)eingesetzt sind, lediglich dort zur Berufsschule gehen..

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