Hallo,
folgende Situation: im Oktober 2012 aus der Kirche ausgetreten. Im Juni 2013 durch Umstellung auf ELStAM wieder "reingerutscht", weil anscheinend die Daten von Anfang 2012 übernommen wurden. Nach Zusendung der Kirchenaustrittserklärung wurde die Religion wieder abgeändert, sodass nur im Juni, Juli und August Kirchensteuer bezahlt wurden.
Wie mache ich diese (zu Unrecht bezahlten) Kirchensteuer geltend? Damals sagte mir der Arbeitgeber, dass das über den Jahresausgleich passiert, gleiches sagte mir das örtliche Finanzamt.
Problem: in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 tauchen diese Kirchensteuer gar nicht auf!
Soll ich die nun selbstständig in Elster einfügen? Soll ich einen extra Schrieb anfügen für das Finanzamt?
Ich bin da echt überfragt...
Danke für die Hilfe!
folgende Situation: im Oktober 2012 aus der Kirche ausgetreten. Im Juni 2013 durch Umstellung auf ELStAM wieder "reingerutscht", weil anscheinend die Daten von Anfang 2012 übernommen wurden. Nach Zusendung der Kirchenaustrittserklärung wurde die Religion wieder abgeändert, sodass nur im Juni, Juli und August Kirchensteuer bezahlt wurden.
Wie mache ich diese (zu Unrecht bezahlten) Kirchensteuer geltend? Damals sagte mir der Arbeitgeber, dass das über den Jahresausgleich passiert, gleiches sagte mir das örtliche Finanzamt.
Problem: in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 tauchen diese Kirchensteuer gar nicht auf!
Soll ich die nun selbstständig in Elster einfügen? Soll ich einen extra Schrieb anfügen für das Finanzamt?
Ich bin da echt überfragt...
Danke für die Hilfe!
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