Hallo,
bin neu hier, mach aber schon einige Jahre meine Steuer über elster - bisher ohne Probleme. Aber heute hab ich welche:
Folgender Fall
Tochter 11/2013 18 geworden
fertig mit Schule seit 7/2012 (da war sie 16 3/4 J.)
keine Ausbildungsstelle darauffolgend gefunden - war Lehrstellesuchend gemeldet beim AA
Sie hat dann bei ihrem Onkel ein Praktikum gemacht, welches bezahlt wurde 700 Euro brutto mtl. von 1/13-7/13
Ausbildungsstelle gefunden ab 8/13
nun das Problem:
Ich hab eingegeben:
Anlage Kind Seite 1:
Zeile 17, Ausbildungsbetrieb von 01.08.2013-31.12.2013 (Ausbildung geht bis 7/2016)
Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 16-20
Zeile 21: Arbeitssuchend gemeldet von 01.01.13-31.07.2013
Zeile 24: Das Kind hat bereits erstmalig eine Berufsausbildung abgeschlossen: Xnein
falls Zeile 24 mit ja beantwortet:
Zeile 25: das Kind war erwerbstätig: ja x nein (oder zählt Praktikum als erwebstätig?)
falls Zeile 25 mit ja beantwortet:
Zeile 26: Kind übte eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aus ja x nein
Zeile 27: Kind übte andere Erwebstätigkeit aus ja nein ???? Praktikum
geh ich dann in die Plausibilitätsprüfung bringt er fehler in Zeile 24 und 25
???????????????? versteh ich nicht ?????
Zeile 24: Sie hat noch nie eine Berufsausbildung gemacht, war auch nie angegeben!
Zeile 25: da bin ich mir nicht sicher... wegen dem Praktikum????
Geb ich es so ein, wie der Vorschlag gemacht wird, dann geht die Prüfung zwar, aber: Bei der Berechnung krieg ich für sie nur anteilig den Kinderfreibetrag, ich denke mal bis 11/2013.... warum? Ich dachte in Ausbildung hat man auch den Anspruch dazu.
Könnte mir jemand helfen?
Durch ihr Praktikum war sie natürlich auch steuerlich gemeldet, ist ja auch ok. Sie zahlte aber keine Steuer, da zu gering. Aber muss ich jetzt dafür die Steuern zahlen? Letztes Jahr habe ich ca. 450 Euro mehr rausbekommen, als 2013, wenn ich es so ankreuze, wie gewünscht :-(
Oder hab ich einen Denkfehler
bin neu hier, mach aber schon einige Jahre meine Steuer über elster - bisher ohne Probleme. Aber heute hab ich welche:
Folgender Fall
Tochter 11/2013 18 geworden
fertig mit Schule seit 7/2012 (da war sie 16 3/4 J.)
keine Ausbildungsstelle darauffolgend gefunden - war Lehrstellesuchend gemeldet beim AA
Sie hat dann bei ihrem Onkel ein Praktikum gemacht, welches bezahlt wurde 700 Euro brutto mtl. von 1/13-7/13
Ausbildungsstelle gefunden ab 8/13
nun das Problem:
Ich hab eingegeben:
Anlage Kind Seite 1:
Zeile 17, Ausbildungsbetrieb von 01.08.2013-31.12.2013 (Ausbildung geht bis 7/2016)
Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 16-20
Zeile 21: Arbeitssuchend gemeldet von 01.01.13-31.07.2013
Zeile 24: Das Kind hat bereits erstmalig eine Berufsausbildung abgeschlossen: Xnein
falls Zeile 24 mit ja beantwortet:
Zeile 25: das Kind war erwerbstätig: ja x nein (oder zählt Praktikum als erwebstätig?)
falls Zeile 25 mit ja beantwortet:
Zeile 26: Kind übte eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aus ja x nein
Zeile 27: Kind übte andere Erwebstätigkeit aus ja nein ???? Praktikum
geh ich dann in die Plausibilitätsprüfung bringt er fehler in Zeile 24 und 25
???????????????? versteh ich nicht ?????
Zeile 24: Sie hat noch nie eine Berufsausbildung gemacht, war auch nie angegeben!
Zeile 25: da bin ich mir nicht sicher... wegen dem Praktikum????
Geb ich es so ein, wie der Vorschlag gemacht wird, dann geht die Prüfung zwar, aber: Bei der Berechnung krieg ich für sie nur anteilig den Kinderfreibetrag, ich denke mal bis 11/2013.... warum? Ich dachte in Ausbildung hat man auch den Anspruch dazu.
Könnte mir jemand helfen?
Durch ihr Praktikum war sie natürlich auch steuerlich gemeldet, ist ja auch ok. Sie zahlte aber keine Steuer, da zu gering. Aber muss ich jetzt dafür die Steuern zahlen? Letztes Jahr habe ich ca. 450 Euro mehr rausbekommen, als 2013, wenn ich es so ankreuze, wie gewünscht :-(
Oder hab ich einen Denkfehler
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